Muss man einen Ausweis / Altersbeleg mit sich führen?
Hypothetisches Szenario:
Ich (15) steige in den Bus: "Ein Ticket bis xyz bitte."
Busfahrer: "Kinderticket?"
Ich: "Ich weiß nicht, wie alt muss man dafür sein?"
Busfahrer: "14 oder jünger."
Ich: "Dann bitte ein Kinderticket."
Später kommt ein Kontrolleur, der mir nicht glaubt, dass ich erst 14 bin. Er möchte einen Ausweis von mir sehen. Ich sage, dass ich keinen Ausweis dabei habe.
Muss ich jetzt Strafe zahlen? Gibt es eine Pflicht, einen Ausweis oder eine Altersbestätigung mitzuführen?
Danke für Eure Antworten!
10 Antworten
Du bist zwar nicht verpflichtet, einen Ausweis mitzuführen, aber wenn du eine Vergünstigung in Anspruch nehmen willst, musst du im Zweifelsfall auch nachweisen können, dass du dazu berechtigt bist.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Ausweis mitzuführen.
Aber die Verkehrsbetriebe können trotzdem (z. B. aufgrund der Beförderungsbedingungen, die Du automatisch akzeptierst, sobald Du den Bus betrittst) verlangen, dass Du die Berechtigung nachweist, wenn Du eine Vergünstigung in Anspruch nimmst.
Liebe(r) Bordori,
es gibt keine Verpflichtung, einen Personalausweis mit sich führen zu müssen.
Ich habe mich jedoch dazu entschieden, meinen Personalausweis immer bei mir zu haben. Im Falle eines Falles, erspart das am meisten Zeit und Stress.
Du hast Dir Beförderungsvorteile erschlichen. Also zahlst Du nun ein erhöhtes Beförderungsentgelt.
Wer Vergünstigungen haben will, sollte tatsächlich einen Ausweis, der die Vergünstigungen bescheinigt, bei sich führen. Wer Studententarif zahlen will, sollte seinen Studentenausweis mit sich führen.
Wenn deine Personalien nicht festgestellt werden können, und du keine 60 € dabei hast, kann der Kontrolleur dich raus werfen.
Oder er kann die Polizei rufen, die dich zur Feststellung deiner Personalien mit auf die Wache nimmt.
Schwarzfahren (Erschleichung einer Beförderungsleistung) ist eine STRAFTAT.