Muss man ein wiederspruch zurück ziehen?
Ich habe vor fast 2 Wochen einen Strafbefehl erhalten. Dagegen habe ich wiederspruch eingelegt muss ich den zurück nehmen oder wird der Strafbefehl auch ohne meine Rücknahme rechtskräftig
3 Antworten
muss ich den zurück nehmen oder wird der Strafbefehl auch ohne meine Rücknahme rechtskräftig
Der Einspruch verhindert, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird.
Deinen Führerschein bekommst Du trotzdem nicht zurück, da die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bestehen bleibt. Die Zeit des Entzugs wird aber auf die Sperrfrist angerechnet.
Wenn Du also nicht noch zusätzliche Kosten für eine Hauptverhandlung bezahlen willst, wäre die Rücknahme des Einspruchs die beste Lösung.
Eine telefonische Rücknahme des Widerspruchs ist nur im Bußgeldverfahren, nicht aber im Strafprozess möglich.
Das Schreiben kam am 06.08. wie lange hat man denn da noch Zeit , den Einspruch zurück zu ziehen ?
Bis zur Verhandlung. Selbst im Termin kannst du ihn noch zurücknehmen, zahlst aber dann sie vollen Kosten.
Ziehst Du Deinen Einspruch nicht zurück, wird eine Hauptverhandlung vor Gericht stattfinden.
Müssen nicht aber können.
Ich würde Dir empfehlen, zu einem Anwalt zu gehen.
Ja ich rufe dort morgen an , und werde denen mitteilen das ich den Einspruch zurück nehme