Muss man ein ruhendes Gewerbe bei Umzug ummelden?
Ich habe ein ruhendes Gewerbe. Mitteilung ans Finanzamt ist erfolgt. Muss ich das Gewerbe bei Umzug ummelden (Wechsel des Betriebssitzes) oder ist dies wegen zeitweiligen Ruhens nicht erforderlich?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gewerbe
Im Gewerberecht gibt es kein ruhendes Gewerbe. Das ist nur ein steuerrechtlicher Aspekt.
Solange das Gewerbe nicht abgemeldet ist, muss es bei Verlagerung umgemeldet werden. Alles Andere wäre eine Ordnungswidrigkeit gem. § 146 Abs. 2 GewO.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Entweder Du übst das Gewerbe aus, dann musst Du das auch ummelden. Ansonsten wäre eine Abmeldung angebracht.