Muss man ein ruhendes Gewerbe bei Umzug ummelden?

2 Antworten

Im Gewerberecht gibt es kein ruhendes Gewerbe. Das ist nur ein steuerrechtlicher Aspekt.

Solange das Gewerbe nicht abgemeldet ist, muss es bei Verlagerung umgemeldet werden. Alles Andere wäre eine Ordnungswidrigkeit gem. § 146 Abs. 2 GewO.

Entweder Du übst das Gewerbe aus, dann musst Du das auch ummelden. Ansonsten wäre eine Abmeldung angebracht.