Muss man ein Gewerbe anmelden, wenn man als Camboy auf Chaturbate arbeitet?
Und wie sieht es aus, wenn man eine rechtliche Betreuung hat und kein Konto, das einem komplett gehört? Könnte man da paralell was eröffnen? Für einen Expertentipp wäre ich sehr dankbar. Danke.
2 Antworten
Das kommt darauf an.... Das ist ein Gewerbe und muss angemeldet werden. Wenn zur Betreuung aber auch die Vermögenssorge gehört, ist dir ein Teil deiner Geschäftsfähigkeit entzogen, so dass du kein Gewerbe betreiben kannst. Ohne Konto wäre das auch gar nicht zu praktizieren,
Das ist richtig. Deshalb kommt es konkret auf den Umfang der Betreuung an.
Wenn er einen Betreuer in vermögensangelegenheiten bekommt, bleibt er trotzdem geschäftsfähig.
Ja, ist ein Gewerbe.
Bei der Betreuung kommt es an, ob die Willenserklärungen unter Vorbehalt stehen oder nicht.
Im ersteren Fall ist man nicht geschäftsfähig, im zweiten Fall voll geschäftsfähig.
Mit der Betreuung in Vermögensangelegenheiten verliert er nicht die Geschäftsfaehigkeit. Die Geschäftsfähigkeit verliert er nur dann, wenn seine Willenserklärungen unter Vorbehalt gestellt werden.