Muss man die Kamera anmachen?

5 Antworten

Meinst Du mit »muss« die rechtliche Seite oder möchtest Du wissen, ob der Onlineunterricht auch ohne Kamera funktioniert? Ja, es funktioniert auch ohne aktivierte Kamera. Du siehst, was die Lehrerin in ihre Kamera hält. Du bist aber bei ihr nicht zu sehen. Aber Dein Mikrofon sollte offen sein, damit Du beim Sprechen von der Lehrerin gehört wirst.

Was die rechtliche Seite anbelangt, fällt mir nur ein, dass jemand einen Computer ohne Kamera haben könnte. Wenn man vonseiten der Schule will, dass die Schüler vom Lehrpersonal gesehen werden, müsste man den Schülern die entsprechende Technik zur Verfügung stellen.

Gruß Matti

Niemand kann dir in deiner Wohnung vorschreiben ob du dich oder deine Wohnung zeigen musst. Allerdings gibt es bei quasi allen Programmen die Möglichkeit den Hintergrund auszutauschen oder Ähnliches und somit kannst du doch problemlos zeigen.


TheJudgement  10.01.2021, 20:40

Können ja. Müssen nein. Wer vor sich vor der Cam zeigt, der ermöglicht es anderen, Aufnahmen herzustellen. Vielleicht will der FS genau das ausschließen.

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Fidreliasis  10.01.2021, 21:10
@TheJudgement

Wer ans Fenster geht ermöglicht dies auch, von auf die Straße gehen reden wir gar nicht erst.

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TheJudgement  10.01.2021, 22:45
@Fidreliasis

Stimmt. Nur bedeutet das nicht, dass man sich nicht aussuchen darf, welche Möglichkeiten man schafft und welche nicht. Wenn ich ans Fenster gehe und ermögliche, eine Aufnahme von mir herzustellen, bedeutet das eben nicht, dass ich mich dann auch vor die Cam setzen muss oder sollte oder nicht mehr sagen darf, dass ich eben nicht vor die Cam will.

Ansonsten würde das nämlich auch bedeuten: wenn man Risiko A mit Ergebnis C eingeht, muss man auch stets Risiko B mit Ergebnis C eingehen. So ist es halt nicht. Sonst musst du dir ja auch Heroin spritzen, wenn du Alkohol trinkst. Beides Drogen - beides kann mit einer Überdosis oder auf Raten zum Tode führen. Da darfst du halt zum Heroin dann auch nicht nein sagen. :-p

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Sackfettpresse  11.02.2021, 15:02
@TheJudgement

Irrelevante entfremdung der frage. Der/Die Lehrer/in will natürlich und nicht ungerechtfertigt die schüler sehen. Es gibt hier so einige die nebenbei zocken chatten und anderen scheiss machen. In der Klasse würde die Lehrkraft die Schüler auch sehen. Aufnahmen könnten die Schüler auch von Lehrern machen...schwachsinniges Argument.

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TheJudgement  12.02.2021, 15:34
@Sackfettpresse

Tja, die Frage ist doch: gäbe es eine rechtliche Grundlage für dieses Verlangen? Wohl kaum, nachdem die Schulgesetze samt Verordnungen irgendwann in den 2000ern stehengeblieben sind und die Digitalisierung (fast) vollständig ausgeblendet haben. Außer natürlich: Verbot von WhatsApp und Verbot von Smartphones in der Schule bzw. beim Schulbetrieb. Weil so modernes Teufelszeug wollen wir ja nicht in Schulen, in denen der Overhead und schlecht kopierte Arbeitsblätter noch immer ein sehr wichtiges Arbeitsmittel sind. Und Kultusministerien überhaupt einen Investitionsstau vor sich herschieben, der genug darüber aussagt, welchen Stellenwert Bildung hat.

Insoweit: keine Rechtsgrundlage, keine Pflicht.

Das jemand der physisch da wäre, auch zu sehen ist, ist indes kein Argument dafür, dass eine Pflicht dafür besteht, die Cam einzuschalten und damit die Übertragung, Erhebung und Verarbeitung von Daten zu ermöglichen; Das ist ein "mehr" im Vergleich zur bloßen Sichtbarkeit bei physischer Anwesenheit. Im Übrigen kann man bei Verwendung der Cam z.B. auch private Wohnungseinrichtungen sehen etc.

Erst Recht dürfte dann keine Pflicht bestehen, wenn z.B. Zoom genutzt wird, bei dem Daten evtl. ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung über irgendwelche US-Server geleitet werden. Das ist ja schon - siehe WhatsApp - mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht rechtmäßig.

Ob die Schüler "nebenbei zocken" oder "anderen Scheiß machen" ist deren eigenes Problem. Das lässt sich durch eine Cam sowieso nicht kontrollieren. Mit der Argumentation könntest du es auch für gerechtfertigt halten, dass eine Software zu installieren ist, die sämtliche Tastatureingaben überwacht und eine Liste der laufenden Prozesse an den Lehrer überträgt, damit etwaige Spielesoftware erkannt werden kann. Oder das man die Wohnung mit Kameras zupflastert, auf die der Lehrer Zugriff hat, damit sicherstellt ist, dass der Schüler auch wirklich zur Toilette und nicht in die Küche geht.

Ob es sinnvoll ist, analogen Unterricht 1:1 auf digital zu übertragen ist sowieso mehr als fraglich. Man vergeudet die Möglichkeiten, asynchrones lernen zu ermöglichen. Das wäre mal ein echter Fortschritt und Mehrwert gewesen, anstatt Lehrer und Schüler Live vor die Cams zu setzen.

Die Frage, ob Lehrer - arbeits- / beamtenrechtlich - verpflichtet sind, ihre Cam einzuschalten steht übrigens auf einem anderen Blatt. Das hat mit der Frage, ob Schülern dazu verpflichtet sind, nichts zu tun. Das sind auch rechtlich unterschiedliche Verhältnisse.

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Machen musst du garnichts, du kannst es freiwillig tun. Wenn die es sagen, ihr sollt mit Video machen ist es wünschenswert und wenn du was dagegen hast, kannst du es begründet sagen und die werden es bestimmt verstehen. Und sonst wenn keine Ansage da ist, haben die meisten die Kamera aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du musst nichts anmachen, allerdings würde ich dann damit rechnen, wenn das öfter vorkommt, dass die Lehrerin mit deinen Eltern redet und fragt, was da los ist.

Und dann sitzt du vermutlich ziemlich in der Scheiße. Denn der Lehrer hat auch einen Lehrauftrag und der beinhaltet, dass die Schüler anwesend sind und mitarbeiten. Und wenn das bei dir nicht klargestellt werden kann, hast du ein Problem.

Wir müssen zB die Kameras nicht einschalten, es reicht, wenn man per Audio anwesend ist