Muss man der Polizei Folge leisten wenn man unschuldig ist?

7 Antworten

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Zuerst einmal muß mann der Polizei folge leisten.

Personenkontrollen sind erlaubt.

Wenn danach feststeht das keine Gefahr in Verzug ist hat die Polizei nicht mehr viel zu sagen.

Eigenes Fehlverhalten würde ich mit Angst erklären und mich hinterher entschuldigen.

Eskaliert das Verhalten der Polizei nach der Überprüfung kann Strafantrag bei einem Staatsanwalt gestellt werden.

Jeder, der von der Polizei kontrolliert wird, ist unschuldig. Er muss erst vom Gericht schuldig gesprochen werden, um als schuldig zu gelten.


gforler  10.07.2024, 00:12

Die Schuld kann nur von einem Richter festgestellt werden.

So weit - So gut.

Ist jedoch Gefahr in Verzug hat die Polizei das recht der vorläufigen Festnahme. (Um Mitmenschen zu schützen.) Dies ist keine Vorverurteilung.

Ist keine Gefahr in Verzug hat die Polizei nur mit richterlichem schriftlichem Urteil(Haftbefehl) das Recht zur Festnahme. Das Urteil muß vom Richter mit vollständigem Vor- und Zunamen unterschrieben sein.

"Auch ohne Unterschrift gültig..." ist nicht Gesetz.

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Sowas kommt normalerweise nicht vor. Bei einer Kontrolle lässt man die Leute im Wagen sitzen.

Du schaust zu viel Filme.

Zu dem Zeitpunkt gibt es ja kein Schuldspruch und Urteil erst mal wird nur jemand gesucht der verdächtig ist.

Aha. Die Polizei soll also Tatverdächtige erst anhalten dürfen, nachdem sie für die Straftat, wegen der sie in dem Moment kontrolliert werden sollen, bereits vor Gericht waren und ein Urteil gefällt wurde?

Da würde ich aber an deiner Stelle nochmal ganz scharf nachdenken. Dann müsste auch dir auffallen, dass diese Vorgehensweise nicht aufgeht…

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Zunächst ja, auch wenn sich die Unschuld erst später herausstellt.