Muss man dem Vater vom Kind Klamotten etc. geben bei Übernachtungen?
Guten Abend,
Eine Freundin von mir hatte eine unschöne trennung (ist noch im scheidungsjahr).
Zusammen mit ihrem noch Mann hat sie eine zweijährige Tochter.
Er wurde von der Polizei bei ihr raus geholt und hatte zuerst verbot sie zu kontaktieren & die kleine zu besuchen.
Nun soll er die kleine übers Wochenende zu sich bekommen...
Da kam uns jetzt die frage auf, ob sie verpflichtet ist, ihm für die übernachtung sachen der kleinen einzupacken?
Wie zbs mehr als einmal wechselklamotten, 1-2 windeln und ein Schnuller.
Er hatte nämlich jetzt eine Liste in ihren Briefkasten geschmissen, mit dingen die er haben will für die übernachtung.
Darunter zbs. nur Marken Klamotten (nike,adidas etc.), eine Packung windeln und Feuchttücher, knabbern sachen für die kleine, wasserflaschen etc.
Liste in ihren Briefkasten geschmissen
Soll sie die Sachen neu kaufen? Hat sie einen Rechtsananwalt?
Ja sie hat einen Rechtsanwalt und ja sie soll paar sachen neu kaufen, hat ausdrucke von den Klamotten beigelegt die er für den Umgang haben möchte
Nun soll er die kleine übers Wochenende zu sich bekommen...
Laut Gerichtsbeschluss?
Er hat Besuchsrecht. Erst mut dem Jugendamt zusammen, die sind vorbei. Jetzt darf er sie alleine sehen
8 Antworten
Da sie Klamotten braucht sollte sie ihr die auch mitgeben, für Essen und Trinken ist sie nicht verantwortlich das darf der Herr selbst berappen wie auch die markenklamotten.
er holt und bringt das kind und trägt die kosten des umgangs: fahrtkosten, lebensmittel, spielzeug
die km ist vepflichtet wechselsachen einzupacken, wenn nötig medis oder pflegeprodukte
Hallo die Klamotten eventuell schon, muss er ja wieder zurück geben den Rest muss er selber kaufen.
Du hast das Sorgerecht. Du hast Sorge zu tragen, dass es dem Kind an nichts mangelt. Und wenn sie nicht bei ihm lebt, ist es nicht seine Aufgabe vollumfängliche Ausstattung für das Kind zu haben.
Umgang ist sie zu verpflichtet Klamotten ect mit zugeben. Vilt ist es auch besser fürs Kind gewohnte Sachen von zuhause mit zu haben. Ist ja noch recht klein.
Anders ist es bei essen trinken… dass muss der Umgangsberechtigte alleine besorgen.