Troll woanders weiter, hättest du wirklich den Ranzen so weit aufgerissen, hättest du vermutlich gleich auf Arbeit bescheid geben dürfen da das Spiel einfach weiter auf dem Präsidium abgelaufen wäre, die lassen sich bestimmt nicht von irgendwelchen Lauchstangen ein erzählen.

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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, der Bus sorgt nicht dafür das du Mundgeruch bekommst, das gleiche Problem wird es vermutlich auch mit einer normalen Zahnbürste geben nur ist es dir bisher nicht aufgefallen.

Gibt für solche Fälle extra Mundwasser was du dir aus der Apotheke besorgen kannst.

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Zum Arzt gehen und gut, vor allem die Finger von Dr google lassen, das hilft euch nämlich kein Stück weiter als komplette Laien.

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Hach wieder die ewige Hasilein-Mär...

  1. Du hast nichts zu Kamellen
  2. du trägst zu Miete, Strom und Co. nichts bei
  3. Von deiner Seite aus weiterhin den Ball flachhalten.
  4. Kümmere dich lieber um deine eigenen Probleme und überlass deinen angeblich krebskranken Vater wieder das Zimmer, du hast da überhaupt nichts zu suchen mit deinen 27/28 Jahren.
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Natürlich dürfen die das, mach jetzt halt nicht noch weiter ein Fass auf, geh einfach hin und klär das ganze, so schwer ist es nun wirklich nicht.

Alles weitere hörst du halt vor Ort, hier kann niemand in die Kristallkugel schauen.

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Ach aber du möchtest dich jetzt tatsächlich als Gottgleich hinstellen und entscheiden wer Leben darf und wer nicht? Ich würde dir eher dringend zur Therapie raten, normal, geschweige gesund sind deine Gedankengänge nämlich überhaupt nicht.

Ganz davon ab das Mord noch immer eine Straftat noch sehe ich einen realistischen Vorschlag an der Sache was nachhaltig verändern zu wollen, du willst es einfach recht leicht und Feige haben, hast du nur nix von. 🤷‍♀️

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Wie genial findet ihr diese Verteidigung im Strafrecht wegen Spuren der beleidigenden Emails auf einem Gerät?

Es ist zu beachten, dass die technische Infrastruktur moderner E-Mail-Dienste in der Regel so gestaltet ist, dass sämtliche Nachrichten über verschiedene Geräte hinweg synchronisiert werden. Dies bedeutet, dass die bloße Existenz von E-Mails auf dem Handy des Angeklagten keinesfalls automatisch beweist, dass diese auch von diesem Gerät aus versendet wurden. Die Synchronisation zwischen verschiedenen Geräten lässt offen, ob möglicherweise ein anderes, noch nicht identifiziertes Gerät für den Versand verantwortlich war.

Ein weiterer wesentlicher Punkt, den die Staatsanwaltschaft in ihrer Beweisführung bislang nicht ausreichend berücksichtigt hat, ist das Versäumnis, rechtzeitig und systematisch spezifische technische Informationen bei den entsprechenden Internet-Service-Providern anzufordern. Diese Daten wären von entscheidender Bedeutung, um genau zu klären, von welchem Gerät und mit welcher Software – insbesondere dem verwendeten Betriebssystem und Browser – die E-Mails tatsächlich versendet wurden. Insbesondere könnte hier die genaue IP-Adresse, die beim Versand der E-Mails verwendet wurde, eine wichtige Rolle spielen.

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Pflicht, diese Informationen zu beschaffen und zu sichern, versagt. Die Nichternennung und das Versäumnis, diese technischen Beweise rechtzeitig zu erheben, stellen einen gravierenden Mangel in der Beweisführung dar, der zu Lasten der Anklage geht. Ohne diese essenziellen Beweise lässt sich nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen, dass die E-Mails tatsächlich über das Handy des Angeklagten versendet wurden.

Der Angeklagte leidet bereits seit über einem Jahr unter den Folgen dieses Verfahrens. Die Verzögerungen und die Ineffizienz der Ermittlungen dürfen nicht zu seinen Lasten gehen. Es kann nicht sein, dass der Angeklagte für Versäumnisse der Staatsanwaltschaft und die unzureichende Erhebung relevanter Beweise verantwortlich gemacht wird. Das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren und auf eine lückenlose Beweisführung muss gewahrt bleiben.

Unter diesen Umständen bleibt der Sachverhalt vage und unklar. Es fehlen konkrete, nachvollziehbare Beweise, die zweifelsfrei belegen, dass die E-Mails tatsächlich von dem in Frage stehenden Mobilgerät versendet wurden. In Anbetracht der technischen Unsicherheiten und der fehlenden Erhebung relevanter Beweise ist der Angeklagte im Zweifel freizusprechen.

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Schön, hat nur dir und deiner Großkotzigkeit überhaupt nichts gebracht wie der Großteil der Leute hier wissen, bis auf die drohende Abschiebung und diverse andere urteile bzgl Belästigung, Betrug, Beleidigung etc pp hast du überhaupt keinen Erfolg zu verbuchen, wie deine ständig geklauten "Pläne" herrscht bei dir ziemlich die unrealistische Bubble....

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Je nachdem kann es üble nachrede darstellen, also reißt euch allesamt zusammen und geht euch einfach aus dem Weg.

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Und nun? Du wohnst trotzdem noch zuhause und meinst dich wie eine 3 jährige benehmen zu müssen, scheint bei euch zumindest also normal abzulaufen zwischen dem Puber- und dem Muttertier. 🤷‍♀️

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Am besten immer wieder mit dem Amt in Kontakt treten (Anruf, Persönlich).. Wenn sich nach einer gewissen Zeit immer noch nichts tut werd bei der dortigen Teamleitung vorstellig und erklär deine Situation.

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