muss man das angeben bei Behörden?

7 Antworten

Ihr müsst das dem Amt melden. Denn ihr seit keine Angehörigen des Pflegebedürftigen und somit ist das für euch ein zusätzliches Einkommen.

Bei Angehörigen wäre das anders gelagert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Pflegegeld zählt nicht als Einkommen. Es ist evtl. besser, wenn er es angibt, aber angerechnet werden darf es nicht.

Das solltet ihr in jedem Fall melden. Dort sagt man euch dann auch, wie sich das auf eure Leistungen auswirken würde.

Ja, das musst du angeben, sind ja Einnahmen. Und weil es kein Angehöriger ist, der betreut wird, wird das Geld auch angerechnet.

Natürlich muß das Geld als Einnahme angegeben werden!

Soweit ich jedoch weiß, dürft Ihr es anrechnungsfrei behalten.