Verhinderungspflege trotz stundenweise Ausfall des Pflegers möglich das pflegebedürfte Person den gesamt Betrag von der Krankenkasse ausgezahlt bekommt?
Also den vollen Betrag wenn es häuslich stattfindet die 2418€ als Verhinderungspflegegeld, bekäme man den Betrag auch bei der stundenweise verhindert sein des Pflegers und gibt es da dann auch das volle Pflegegeld? also angenommen Pfleger hat nur eine stunde zeit vorbei zu schauen beim Angehörigen um zu schauen ob alles in Ordnung ist am spät Abend und zuvor den Tag über hat die Pflegeersatzperson 7 Stunden gepflegt, das ganze 6 Wochen lang, hat die Pflegebedürftige Person da den Anspruch auf den vollen Betrag?
1 Antwort
Also, wenn der Pfleger nur stundenweise ausfällt und 'ne Ersatzperson für 'ne Stunde reinschaut, wird das wahrscheinlich nicht als volle Verhinderungspflege zählen. Verhinderungspflege ist normalerweise für längere Ausfälle gedacht. Der volle Betrag wird eher nicht für stundenweise Ausfälle gezahlt. Das Pflegegeld hängt auch von verschiedenen Faktoren ab, und es ist eher ungewöhnlich, dass es in vollem Umfang gezahlt wird, wenn die Verhinderungspflege nur kurz ist. Am besten direkt bei der Krankenkasse nachfragen, die können genauere Infos dazu geben.
Die verwirren einen nur, mir wurde gesagt das da der volle Betrag ausgezahlt werde wenn man den vollen betrag auch ausgezahlt haben möchte, dies müsste die Pflegeperson in einem Satz so bei den Anträgen auf Verhinderungspflege schreiben, aber eine bekannte erzählt das sie jahre Lang pflegen würde ihren Angehörigen und sie meint das der Anspruch auf den vollen Betrag nur bei Tagesweise bestehe also wenn Pfleger im Urlaub ist oder krank ist und gar nicht pflegen kann