Muss man bei einer dualen Umschulung (3Tage Praxis und 2 Tage Bildungseinrichtung) schon vorher einen Praktikumsplatz haben?

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Bei einer überbetrieblichen Umschulung wird in der Regel durch den Bildungsträger Hilfe bei der Praktikumssuche gegeben. Natürlich ist es von Vorteil, wenn man ggf. vorher selbst schon Kontakt hat.


herzilein35 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 16:35

Warum nennt man das eigentlich eine überbetriebliche Umschulung? Es ist doch eigentlich nichts anderes als das man in der Ausbildung ist 3Tage arbeitet und 2 Tage zur Berufsschule geht. Der Praxisanteil ist auch nicht weniger als bei einer dualen Ausbildung. Könntest du mir das erklären? Es gibt doch auch ganz andere Umschulungen wo der Theorieanteil überwiegt und man nur vielleicht 6 Monate Praktikum hat.

Man schließt auch mit dem Arbeitgeber des Praktikums für 2 Jahre einen Kooperationsvertrag ab.

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Appelmus  18.02.2020, 16:42
@herzilein35

Weil die betriebliche Umschulung mit dem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen (bzw. der Umschulungsvertrag) wird und die überbetriebliche Umschulung mit dem Bildungsträger, der den Theorieteil statt der Berufsschule absolviert.

Und bei der überbetrieblichen Umschulung findet die Praxis eben durch Kooperationsverträge in Praktikumsphasen statt.

Dabei spielt die Verteilung der Theorie- und Praxisblöcke keine Rolle. Es müssen am Ende die von der Kammer geforderten Stunden zusammenkommen.

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herzilein35 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 16:44
@Appelmus

Es sind aber keine Praktikumsphasen. Das Praktikum findet die ganzen zwei Jahre durchgehend bei einem und dem selben Betrieb statt. 3 Tage jede Woche in Vollzeit. Es finden also keine Theorie und Praxisblöcke statt. Es findet genauso statt wie in einer dualen Ausbildung mit 3Tage Praxis und 2 Tage Theorie pro Woche.

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Appelmus  18.02.2020, 18:05
@herzilein35
Es sind aber keine Praktikumsphasen.

Doch die gibt es, sobald der Umschüler im Praktikum ist. Ob das nun blockweise oder an bestimmten Tagen in der Woche ist. Bei einer betrieblichen Umschulung existiert kein Praktikumsbetrieb. Die Vertragsgrundlagen unterscheiden sich bei der betrieblichen und überbetrieblichen Form.

Eine duale (betriebliche) Umschulung ist gesetzlich nie das Gleiche, wie eine (duale) Ausbildung. Für den Umschüler bedeutet eine betriebliche Umschulung jedoch in der Regel nur, dass er im Unterschied zum Azubis 1/3 weniger Umschulungszeit hat.

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herzilein35 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 18:42
@Appelmus

Warum steht das dann aber im Link:

https://ratgeber-umschulung.de/duale-umschulung-was-ist-das-und-fuer-wen-kommt-sie-in-frage/

Dort steht : Die duale oder auch betriebliche Umschulung ist durch die enge Verzahnung von Theorie und Praxis gekennzeichnet. Der Umzuschulende arbeitet in einem Ausbildungsbetrieb und bekommt zusätzlich eine Theorieausbildung in einer Berufsschule oder einer ähnlichen Bildungseinrichtung. Damit entspricht die duale Umschulung in etwa der klassischen Berufsausbildung.

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Appelmus  18.02.2020, 18:51
@herzilein35

Steht da nicht: "Damit entspricht die duale Umschulung in etwa der klassischen Berufsausbildung."

In etwa bedeutet lediglich, dass die Umschulung in bestimmten (bzw. vielen Punkten) einer Ausbildung ähnlich ist, da die gleichen Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Das BBiG führt diesen Punkt näher aus:

§ 60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf
Sofern sich die Umschulungsordnung (§ 58) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (§ 59) auf die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf richtet, sind das Ausbildungsberufsbild (§ 5 Abs. 1 Nr. 3), der Ausbildungsrahmenplan (§ 5 Abs. 1 Nr. 4) und die Prüfungsanforderungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 5) zugrunde zu legen. Die §§ 27 bis 33 gelten entsprechend.

Umschulung und Ausbildung werden im BBiG jedoch klar voneinander getrennt.

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herzilein35 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 18:58
@Appelmus

Danke ich sehe trotzdem keinen Unterschied. Das fachliche und praktische Wissen ist hinterher absolut gleich, sofern die Umschulung genauso abläuft wie die Ausbildung.

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Appelmus  18.02.2020, 19:01
@herzilein35

Das Gesetz sieht aber einen bzw. mehrere Unterschiede, z. T. in der Dauer, den abzuschließenden Verträgen, den Vertragspartnern, der Vergütung und Förderung usw.

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herzilein35 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 19:56
@Appelmus

Ja das stimmt schon. Mir geht es aber hauptsächlich um die Praxiserfahrung hinterer. Denn es gibt ja auch Umschulungen die nicht dual in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb wie in meinem Beispiel ablaufen. In manchen Umschulungen hat man nur ein 6 Monatiges Praktikum und wieder bei anderen ist man nur in bildungseigenen Werkstätten.

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Appelmus  18.02.2020, 20:08
@herzilein35

Sofern die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf ist, müssen die oben genannten Anforderungen erfüllt sein. Für jede dieser Umschulungen oder Qualifizierungen gibt es in der Regel eigene Prüfungsanforderungen und eigene Zulassungsvoraussetzungen. Die Kammer hat hierfür für jeden Umschulungsberuf eine Mindestanzahl an Theorie- und Praxisstunden, die im Rahmen der Umschulung nachgewiesen werden müssen. Alternativ kann die Zulassung gefährdet sein. Der Umschulungsträger hat diese vorab einzureichen, damit die Umschulung überhaupt genehmigt wird.

So sieht es die Kammer in der Regel wenig bis gar nicht gerne, wenn der Ausbildungsbetrieb keine Ausbildungsberechtigung in diesem Bereich hat und kann durchaus den einen oder anderen Praktikumsbetrieb nicht im Rahmen der Umschulung anerkennen.

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