Jobwechsel / Umschulung als Physiotherapeutin?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

1 Eine Umschulung bekommt man wen man den Beruf aus gesundheitlichen gründen nicht mehr ausüben kann womit die Dame gute Chancen hat den das was sie hat scheint eine berufstypische Erkrankung zu sein!

Wen das so ist Dan ist die Berufsgenossenschaft für si zuständig oder die Renten stelle aber die beiden zahlen auch besser als ein amt!

1, 2 Sie sollte den betrug der Krankenkasse melden den so ist sie sonst auch dran! Am besten wäre sie geht deswegen zum anwalt! Kein Chef hat das recht seine Mitarbeiter zu kriminellen Handlungen zu zwingen das ist auch eine weitere Straftat vom Chef!

Die sogenannte Minusstunden kann und darf keiner der Chefs so machen und wen er das tut kann man ihn wegen Betruges anzeigen! Da mus mal jemand zur Gewerkschaft oder vor Gericht gehen!

2 Sie Sollte mit der BG reden oder auch mit der Renten stelle wegen einer Umschulung und auch da sollte sie besonders bei der bg die Arbeitsbedingungen erzählen! Beide können eine Umschulung für sie bezahlen! Oder Auch mit der krankenkasse!

Aber zu erst sollte ihr Arzt ihr das bestätigen das sie den Beruf nicht mehr ausüben kann !

Das kann man auch über die Krankenkasse machen bei einem Arbeitsmediziner!


SimbaLE 
Beitragsersteller
 20.10.2020, 19:41

Vielen Dank, da waren viele wichtige Hinweise dabei. Echt super.

Trotzdem nochmal ein längerer Absatz zu 1,2:

Zumindest die letzte Praxis ist anderweitig aufgeflogen und wurde mit einem Bußgeld belegt. Meine Bekannte wurde zum Glück, wie alle anderen Angestellten, nicht belangt. Das war der Sargnägel zum Berufswechsel.

Machst Du bei dem Betrug nicht mit oder meckerst wegen Minusstunden wirst Du im Regelfall sofort gekündigt. Die Praxen haben nahezu alle keinen Kündigungsschutz, weil sie zu klein sind. Betriebsrat gibt es nicht. Keine Gewerkschaft, sondern x Physioverbände ohne einheitliche Ausrichtung oder Machtposition.

Diese Praktiken sind mit so hohem Anteil verbreitet und werden bei Meldung / "Aufmucken" so stark sanktioniert (bis hin zu nicht nachweisbaren Absprachen, bestimmte MA auch in anderen Praxen nicht einzustellen), dass es als Einzelperson ohne institutionelle Macht, wie bei einer Aufsichtsbehörde, extrem schwer ist, das anzugehen. Aber inhaltlich hast Du 100% Recht. Aber im Recht sein und durchsetzen können sind hier halt nicht kongruent.

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Hallo deine Frage ist schon etwas her.

Ich befinde mich gerade in der gleichen Situation wie deine Bekannte damals. Ich kann auch aus psychischen Gründen diesen Job nicht mehr ausführen. Kannst du mir sagen, ob deine Bekannte eine Umschulung genehmigt bekommen hat vom AA? Welche Schritte musste sie dafür genau gehen?

LG