Muss man bei einer alten Feuerwehr Schriftzug und Rundumleuchten abdecken?

3 Antworten

Die Lichtanlage muss im öffentlichen Straßenverkehr abgedeckt sein. Alte Schriftzüge sind erlaubt. Sieht man oft genug auf Oldtimertreffen. Gibt es sogar speziell für alte Einsatzfahrzeuge.


Fendtfahrer02  22.09.2024, 18:53

Reicht es wenn die Anlage nicht aktivierbar ist?

Irgendwo bei uns steht eine älteres FW-Auto, das hat über den Rundumleuchten (alte zylindrische Bauform) tatsächlich abnehmbare Kunstlederüberzüge drauf.

Ist vielleicht auch gar nicht so schlecht, weil da vielleicht schon UV-empfindliches Plastik verbaut wurde.

Leider ändert sich die Rechtssprechung diesbezüglich wohl öfter mal. Es ist/war tatsächlich lange eine Grauzone, von Bundesland zu Bundesland, von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich.

Aktuell scheint der Konsens: Im öffentlichen Verkehr muss die Sondersignalanlage ausser Betrieb gesetzt sein. Also Blaulicht sichtbar abgedeckt, Martinshorn gegen Einschalten gesichert. So dass auf jeden Fall sicher gestellt dass weder Horn noch Blaulicht im Straßenverkehr eingeschaltet werden können.

Ausgebaut muss es bei historischen Fahrzeugen nicht (mehr). Auch der Schriftzug muss nicht (mehr) entfernt werden.

Sind ja historische Fahrzeuge deren Originalzsutand erhalten werden soll. Das ist ja der ganze Sinn und Zweck davon.

Anders sieht es wohl aus, wenn man das Fahrzeug wirklich als Alltagsfahrzeug bzw. Nutzfahrzeug nutzt. Dann dürfte der Schriftzug darauf nichts verloren haben.


Wissenselch 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 18:27

Also ich habe mal auch mit Polizisten gesprochen die wussten nichts davon und andere haben gesagt das ist nur ein Problem wenn man sie im Straßenverkehr anschaltet und selbst da drücken wir mal auf Ausfahrten ein Auge zu