Privat-PKw als Feuerwehrmann?
Darf ich als privat Person mir meinem PKW zm Gerätehaus der Feuerwehr mir eingeschalteten Blaulicht und Martinshorn fahren. Bzw.(Hessen)
5 Antworten
Nein.
Hier bitte den Unterschied zwischen Sonderrechten und Wegerechten beachten.
Sonderrechte kannst Du persönlich als Amtsperson in Anspruch nehmen, wenn dies zur Erfüllung Deiner hoheitlichen Aufgaben notwendig ist. Du darfst also beispielsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit übertreten (dabei aber niemanden gefährden!), wenn dies notwendig ist. Oder im Halteverbot parken. Du darfst private Grundstücke betreten usw.
Wegerechte sind hingegen die Anordnung an andere Verkehrsteilnehmer, dem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu verschaffen. Und diese Wegerechte wiederum sind nicht an Dich als Person, sondern an das Fahrzeug geknüpft. Sie können nur in Anspruch genommen werden, wenn Blaulicht und Signalhorn genutzt werden. Diese wiederum sind nach StVZO nur an Einsatzfahrzeugen zulässig und müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein. Sondersignalanlagen an Privatfahrzeugen werden von den Zulassungsbehörden nur in sehr seltenen Fällen genehmigt... das sind dann meist Ärzte, die aus ihrer Freizeit heraus als Notarzt tätig werden oder hohe Führungskräfte der Feuerwehr, sofern diese keinen Dienstwagen besitzen.
Nein! Du darfst als einfacher Feuerwehrmann keine Sondersignalanlage im Privat-PKW nutzen.
Die Einzigen die Blaulicht im Privat-PKW nutzen dürfen und das auch nicht überall oder nur unter Auflagen sind besondere Führungsdienstgrade auf Landkreisebene.
Und wenn du es doch machst, schaffst du es sogar in die Zeitung und bekommst einen Arsch voll Anzeigen!
https://www.frankenpost.de/inhalt.verkehr-uebereifriger-feuerwehrmann-auf-der-autobahn-unterwegs.0eb71a46-08ac-432a-a567-c4271d97b5bf.html?fbclid=IwAR0j_Hzh8xMdqSfZnbN8sNk6OJ4jLdTStf9SrOOgAhI_FY29JQLKTcziaTA
Möglich, aber kann auch einfach nur eine Heißdüse oder sonst was sein.
Zumal Leuchtbalken egal in welcher Farbe nicht erlaubt sind.
Bei uns im der Stadt (niedersachsen) steht oft vor einem Privathaus ein Auto, das mit orangenem Leuchtbalken, Feuerwehrhelm und dem Schild "Presse" ausgestattet ist. Ist das der pressesprecher einer BF/FFW?
Das wird vermutlich eher ein Journalist sein, der häufig von Polizei-/Feuerwehr-/...-Einsatzstellen berichtet.
Wenn der Einsatzstellen auf Autobahnen, Bundes- und Landstraßen anfährt, dann muss er sein Fahrzeug meist außerhalb des abgesperrten Bereichs abstellen, deshalb die gelbe Rundumkennleuchte zur Absicherung. Und der Helm ist dann auch nützlich, wenn bei Demos mal Flaschen fliegen, bei Sturm Äste fallen oder es bei Bränden Dachpfannen und Glassplitter regnet.
Hier mal ein Beispiel: https://youtu.be/lDbdouAr3HY?si=neHSglIJXz0Z9df_
NEIN, weil nach § 52 StVZO dein privater PKW nicht mit SoSi ausgerüstet sein darf.
Ein einfacher privat PKW darf gar keine Sondersignalanlage besitzen, also nein. Du darfst aber Sonderrechte beanspruchen, also das du von den Vorschriften der StVO befreit bist. Dabei muss man allerdings vorsichtig sein, man ist nämlich für die anderen Verkehrsteilnehmern nicht erkennbar, deshalb muss man vorsichtig sein und dennoch angemessen fahren.
Nein.
Ausser du bist irgendwann mal Kreisbrandmeister, dann ja.
Selbst die gelben Schildchen sind nicht überall erlaubt, eine SoSi-Anlage schon gar nicht.
Bei uns im der Stadt (niedersachsen) steht oft vor einem Privathaus ein Auto, das mit orangenem Leuchtbalken, Feuerwehrhelm und dem Schild "Presse" ausgestattet ist. Ist das der pressesprecher einer BF/FFW?