Muss man bei Bewerbungen das Geschlecht angeben?
Hallo, ich habe eine Frage: Ich werde sie unpersönlich formulieren, an einem Beispiel, um zu erklären, worum es geht:
Man nehme eine beliebige Person, die sich als non-binary identifiziert, also weder männlich, noch weiblich ist. Es wurde auch der Name entsprechend geändert: ein Doppelname mit einem Namen jeden Geschlechts, sagen wir Louis-Clara. Im Alltag sagen die Leute Lou, was Unisex ist.
Louis-Clara Schmidt schickt jetzt also eine Bewerbung ab: Muss hier ein Geschlecht genannt werden/ die Situation erklärt werden?
6 Antworten
Hallo,
nein muss man nicht. Nach dem Allgemeinen Glechbehandlungsgesetz (AGG), das 2006 verabschiedet wurde, ist es sogar so, dass man auf viele persönliche Fragen nicht mehr antworten muss.
Nach wie vor sollte man diese Inhalte in den Lebenslauf integrieren:
- Schulbildung, Ausbildung, Hochschulbildung
- Sprachkenntnisse
- EDV-Kenntnisse
- Berufserfahrung und berufsspezifische Kenntnisse
- Berufsergänzende Fähigkeiten
- Zeugnisse und Nachweise (als Anlagen)
Also alles, was etwas über Qualifikation, Wissen, Ausbildung und Kenntnisse aussagt.
Was man nicht mehr angeben muss (bzw. nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch Arbeitgeber*innen):
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Geschlecht
- Familienstand
- Nationalität
- Lichtbild
- Religion
Das AGG regelt nicht nur die Einstellung von Mitarbeitern, sondern auch Details zum laufenden Arbeitsverhältnis und zur Kündigung. Gegebenenfalls kann man auf Schadensersatz klagen, wenn man aufgrund
- seines Geschlechts,
- seiner ethnischen Herkunft,
- seiner Weltanschauung,
- seiner Religion,
- seines Alters,
- seiner sexuellen Identität
- oder einer Behinderung
diskriminiert wird. Das beklagte Unternehmen ist dann in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass keine Diskriminierung im Sinne des AGG vorliegt. Hat man als Bewerber das Gefühl, das Unternehmen hätte gegen das AGG verstoßen, kann man innerhalb von zwei Monaten eine entsprechende Klage einreichen.
Liebe Grüße
Diese Antwort wirkt sachlich völlig fundiert.
Ein kleines Gegenargument: Sie wird es echt tauglich, wenn man sich traut, gegen Diskriminierung zu klagen.
Tun viele nicht!
Es gibt schon einen Grund dafür, dass Kinder von JuristInnen fast immer ihr Abitur bekommen. Kinder von Putzmännern / Putzfrauen dagen extrem selten.
Die einen haben Eltern, die ihnen den Weg frei schießen.
Die anderen lernen von ihren Eltern Weisheiten wie "Schuster, bleib bei deinen Leisten!."
Oder "Der Klügere gibt nach!" - Meine Lieblings-"weisheit" überhaupt. Weil sie eigentlich meint: "Dummheit setzt sich durch!"
Juristisch hast du voll Recht.
Aber mehr als 80 % der Menschen in unserem Land traut sich gar nicht, wegen noch so berechtigter Anliegen vor Gericht zu ziehen.
Wir werden in der Regel anders geimpft.
Nen Arbeitgeber nach ner Bewerbung zu verklagen, auf die der einfach gar nicht reagiert. Oder auf die er ne neutrale Absage formuliert..
"Leider müssen wir ihnen mitteilen, dass wir sie aufgrund ihren fehlenden Geschlechtszuordnug nicht einstellen wollen."
Sorry, so einfach machen die es uns nicht!
Einige von denen besitzen eigene JuristInnen. Die anderen schreiben ab. Uder antworten gar nicht.
Was im Fazit heißt:
Ja. Also Nein: Ich muss mein Geschlecht nicht angeben.
Aber eben auch:
Nein. Also ja: Man darf sich für wen anderes entscheiden.
Sofern man nicht so blöd ist, mir ne Absage zu schicken und die durch Worte so zu verfeinern, dass die klar gegen deutsche Gesetze verstoßen.
Soll heißen... Deutschland ist theoretisch echt liberal.
Aber eben nur theoretisch.
Liebe Grüße,
Tanja
Die Situation muss nicht erklärt werden, aber Louis-Clara muss das Geschlecht nennen. Daher sollte they sich nur bei einem Arbeitgeber bewerben, der auch Menschen einstellt, die divers sind, und einfach divers ankreuzen. So mache ich das auch.
Hallo,
die Nennung eines Geschlechts ist nicht obligat.
Ebensowenig sind es Dinge wie Geburtsdatum und Geburtsort, Familienstand, Nationalität, Lichtbild, Religion.
Auf Basis des AGGs (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) könntest du sogar gerichtlich gegen eine Diskriminierung vorgehen.
Bei einer Bewerbung musst du zusätzlich zum Anschreiben, worin du ja bereits etwas mehr oder weniger persönliches von deiner Person bekannt gibst, auch den Lebenslauf anhängen...
Also somit hat sich eig. die Frage erübrigt.
Wir haben zwar bereits die unnötige Trennung zwischen z.B. Lehrer/Lehrerinnen usw. aber zum Glück noch keine Transgender Formulierung. Damit ist man b.a.w. abgeblitzt.
Weshalb sollte da im Bewerbungsanschreiben etwas erklärt werden? Das kann man nötigenfalls immer noch im Bewerbungsgespräch tun, falls es notwendig ist.
Und in einem Bewerbungsanschreiben kann man entweder die entsprechende Anrede bei den Kontaktdaten angeben oder sie eben komplett weglassen. Je nachdem wie man möchte.
Eine Nachfrage bezüglich des Geschlechts kann durchaus möglich sein, aber da kann man ja dann einfach sagen dass man nichtbinär ist. Damit sollte das Thema dann erledigt sein.