Muss man als Züchter die Anzahlung zurück geben, wenn sich der Käufer/die Käuferin sich umentscheidet und das Geld zurück möchte?


23.12.2021, 21:02

Hat sich geklärt.

Danke für die tollen und hilfreichen Antworten.

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Lieber Fragenersteller,

zunächst vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Grundsätzlich kann der Käuferin im vorliegenden Fall ein Widerrufsrecht nach §§ 355 III 1, I, 357, I, 312g I, 312b BGB zustehen. Dies ist dann der Fall, wenn ihr du ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bist, sie eine Verbraucherin im Sinne des § 13 BGB, der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde (§ 312b I BGB) sowie die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht abgelaufen ist (§ 355 II BGB).

Ob die genannten Voraussetzen vorliegen, bedarf der genaueren Prüfung. Dazu kann ich mich abschließend nicht äußern.

Kommt man zu dem Ergebnis, dass kein Widerrufsrecht nach §§ 355 III 1, I, 357, I, 312g I, 312b BGB zusteht, dann kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach §§ 346 I, 437 Nr. 2, 323 I BGB in Betracht.

Dafür müsste insbesondere ein Rücktrittsgrund vorliegen. Der Umstand, dass der Käufer "doch eine andere Rasse wollte" genügt für den Rücktritt nicht. Ein Rücktrittsgrund wäre nur dann gegeben, wenn das Tier "mangelhaft" wäre. Dies ist aber offenbar nicht der Fall. Demnach kann die Käuferin nicht von dem Vertrag nach §§ 346 I, 437 Nr. 2, 323 I BGB zurücktreten.

Die Anfechtung nach § 142 I BGB scheitert ebenso an einem entsprechenden Anfechtungsgrund.

Disclaimer: Die Beantwortung dieser Frage ist keine Rechtsberatung! 

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte. 

Viele Grüße

Hannibal

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Lieber Fragenersteller,

für die Beantwortung deiner Frage wäre es hilfreich, wenn du mir ein paar weitere Informationen zukommen lässt.

  1. Handelst du gewerblich mit Tieren bzw. hast du ein Unternehmen oder handelt es sich um einen Verkauf bzw. Kauf zwischen Privatpersonen?
  2. Wie viel Zeit ist seit dem Kauf des Tieres vergangen?
  3. Hat der Käufer einen Grund genannt, warum er jetzt von dem geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten möchte? Hat das Tier vielleicht Krankheiten oder Behinderungen?

Viele Grüße

Hannibal

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

IchHabEineFr175 
Beitragsersteller
 23.12.2021, 20:53

Danke für deine Antwort.

Es ist kein "Unternehmen", mehr ein Hobby (Angemeldet und legal, selbstverständlich), Aber ich schätze es zählt als eins, auch wenn ich nicht viel einnehme.

Das Tier wurde nicht verkauft, wurde nur die Anzahlung überwiesen.

Die Käuferin hat sich umentschieden, da sie "doch eine andere Rasse wollte" und ich "zu weit entfernt" bin.

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Tenerazia  23.12.2021, 20:56
@IchHabEineFr175

Wenn du im Handelsregister eingetragen bist, daher auch Steuern etc dafür abführst, dann ist es ein Unternehmen, ein kleines es ist aber eines.

Um wie viel Geld geht es hier ? Wie viel Geld würde das Tier kosten ?

Grundsätzlich sind das Persönliche Gründe und diese hast du nicht zu akzeptieren

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IchHabEineFr175 
Beitragsersteller
 23.12.2021, 20:58
@Tenerazia

Es handelt sich dabei um 200€, die Katze kostet insgesamt (inklusive der Anzahlung) 1000€.

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Tenerazia  23.12.2021, 21:06
@IchHabEineFr175

War das Interesse groß an der Katze ?

Wurde die Katze gesehen von den Käufern ?

Normal ist sowas ja ein direkt Kauf, daher ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und du kannst auf Erfüllung des Vertrages pochen

oder du sagst du ziehst 10 % des Betrages ab wegen :"Schadenersatz für den Rücktritt vom Kaufvertrag" da du durch den Rücktritt jetzt ggf Kosten hast oder ggf den Betrag für die Katze nicht mehr reinbekommst etc etc

Grundsätzlich, eine Anzahlung ist das eine Bekundung für ein Kauf, daher ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen.

Für die Zukunft, eine Vertrag immer aufsetzten

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Wenn ihr einen Vertrag habt, kannst du auf Erfüllung bestehen.


IchHabEineFr175 
Beitragsersteller
 23.12.2021, 20:42

Es gibt keinen Vertrag, das Geld wurde überwiesen und wird jetzt zurück verlangt.

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Wippich  23.12.2021, 20:43
@IchHabEineFr175

Ich würde zumindest die Unkosten abziehen. Aber auch Mündlich Verträge gelten.

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frodobeutlin100  23.12.2021, 20:45
@IchHabEineFr175

ein Vertrag besteht aus zwei Willenserklärungen

Angebot und Annahme

Angebot des Käufers: in will das Tier kaufen

Annahme des Verkäufers: dann überweisen sie XY Euro

...

es gibt also einen Vertrag ...

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