Anzahlung, aber nach Absage will man uns das Geld nicht zurückgeben!

12 Antworten

leider kann man per Gesetz Vertraege nicht mehr stornieren, es sei denn, es ist ein Onlinegeschaeft oder ein Haustuergeschaeft (an eurer Haustuer). Ihr wart aber dort, habt was unterschrieben, eine Anzahlung gemacht und gesagt, wann ihr das Tier abholen wollt. Damit seid ihr einen Vertrag eingegangen, der Zuechter hat sich darauf verlassen und vielleicht einem anderen Interessenten abgesagt.

Daher kann er die Anzahlung als Schadensersatz einbehalten, theoretisch koennte er sogar die volle Summe verlangen, sogar die Abnahme des Hundes (was ein vernuenftiger Zuechter sicher nicht tun wird.

Daher seid ihr auf das Entgegenkommen des Zuechters angewiesen. Dr Deal ist nicht stornierbar. Dass Geschaefte ein 14 taegiges Umtauschrecht einraeumen ist deren Sache und vollkommen freiwillig.

Rechtlich werdet ihr da deshalb recht wenig ausrichten koennen, der Zuechter ist im Recht.

Wir haben eine Anzahlung von 250 Euro da gelassen

Die Frage ist, was mit der Anzahlung für ein Vertrag zustande kam.

und einigten uns darauf, dass wir den Hund spätestens in einer Woche abholen.

Insofern ist davon auszugehen, dass ihr einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen habt. Ein Rücktritt / Widerruf könnte hier nur auf Kulanz respektive auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer begründet werden.

Die Züchter waren damit einverstanden und bestätigten den Anzahlung indem man uns ein selbst geschriebenes Blatt mit den jeweiligen Unerschriften beider Parteien ausgehändigt hat.

Und was habt ihr da unterschrieben?

Da wir uns jedoch 2 Tage später umentschieden haben, den Schäferhund doch nicht zu holen,

Warum habt ihr dann eine Anzahlung geleistet?

haben wir die Züchter angerufen und den Kauf quasi storniert.

Eine Stornierung ist hier nicht möglich, wenn eine solche Option nicht vereinbart wurde. Ihr seid zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet.

Die Züchter weigern sich jedoch, das Geld zu überweisen da Sie der Meinung sind, dass das nicht geht.

Das würde ich auch so sehen. Mit der geleisteten Anzahlung seid ihr einen verbindlichen Vertrag eingegangen. Ob die Anzahlung verfällt, wenn der Käufer die Kaufsache nicht abnimmt, wäre abhängig von der Formulierung im Kaufvertrag respektive eine Frage, die letztlich ein Richter entscheiden müsste. Da ihr jedoch Anspruch auf die Kaufsache habt, selbige nun aber nicht abnehmen wollt, würde ich hier mich auch auf die Seite des Verkäufers schlagen, denn Eure Weigerung der Übernahme der Kaufsache ist einseitig rechtsunwirksam. Genau genommen könnte der Verkäufer Euch sogar auf Abnahme des Hundes verklagen und die gesamte Restsumme einfordern.

Das sehe ich jedoch anders und hätte die 250 Euro gerne wieder.

Das hätte man sich vor Anzahlung überlegen müssen, oder aber eben entsprechend vereeinbaren. Der Verkäufer wird Euch schon aus dem Kaufvertrag entlassen, aber eben gegen Verlust der Anzahlung. Genau deswegen ist so eine Anzahlung auch mittlerweile üblich geworden - um sinnlose Spontanreservierungen zu verhindern, die letztlich andere ernsthafte Kaufinteressenten verprellen würden.

ihr seid einseitig von dem vertrag zurueck getreten - vereinbart war der kauf des hundes in einer woche mit einer anzahlung von 250euro - wenn ihr euch jetzt anders entschieden habt und es keine schriftliche oder muendliche regelung bei ruecktritt vom verkauf gibt - muss euch der zuechter das geld nicht wieder geben. 

Hallo,

es ist relativ schwierig. Ich gehe davon aus, dass Ihr keinen richtigen Kaufvertrag habt. Jetzt heißt es wie immer Aussage gegen Aussage.

Euer Gegner wird sicher behaupten, dass abgesprochen war, die Anzahlung nicht zurückzuerstatten, wenn Ihr abspringt. Ihr behauptet das Gegenteil.

Wir können jetzt viel drum herum reden. Es gibt kein Gesetz, dass klar hinter Euch steht.

Wenn Ihr das Geld haben wollt, werdet Ihr um den Anwalt kaum herumkommen. 

Habt Ihr eine Rechtsschutz? Dann geht zumindest zum Erstgespräch. Wenn nicht, überlegt es Euch lieber drei mal...

So zumindest meine Einschätzung

Wir haben ja immerhin 2 Tage später den Kauf abgesagt und keine 6 Monate später

das spielt keine Rolle. Es ist bei Züchtern durchaus üblich, dass eine Anzahlung nicht zurückerstattet wird. Immerhin bedeutet eine Anzahlung eine Sicherheitshinterlegung damit der Hund/Welpe verbindlich reserviert wird und dem Käufer zum vereinbarten Abholtermin auch tatsächlich zur Verfügung steht und auch, das der Züchter sicher sein kann, dass der Hund auch verbindlich abgenommen wird. 

Auch wenn nur 2 Tage dazwischenliegen, hat der Züchter anderen Interessenten inzwischen eine Absage gegeben und muß sich nun auf  die Suche nach neuen Interessenten machen, die, je nachdem wo er seine Verkaufsanzeigen schaltet, mit hohen Kosten verbunden sein kann. Desweiteren ist in Frage gestellt, WANN er einen neuen Käufer gefunden haben wird. In dieser Zeit kostet der Hund dem Züchter jeden Tag Unterhalt, Futter und ggf. weitere anfallende Wurmkuren und Impfungen die der neue Käufer hätte übernommen, wenn dieser den Hund zum vereinbarten Termin abgeholt hätte.


Margita1881  13.05.2015, 15:42

Sehr gut erklärt !

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LukasRogocki 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 16:00

Ok,

das ist einleuchtend. Aber ist es gerechtfertigt alles zu behalten?

Was wäre, wenn ich 500 € da gelassen hätte? So ein Hund kostet den Züchter jetzt bestimmt nicht 250€ in 2 Tagen.

MfG

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dogmama  13.05.2015, 16:09
@LukasRogocki

ja, er könnte von Euch sogar noch ein Futter-u. Pflegegld bis zur erfolgreichen Vermittlung verlangen. Der Züchter könnte z. B. erkranken und für längere Zeit ins Krankenhaus müssen. Dazu müßte er den Hund ggf. solange in eine Pension geben oder eine andere Pflegekraft bezahlen.

Warum habt Ihr denn nicht nur 100 EUR angezahlt? Ihr hättet Euch das alles besser überlegen müssen. Man kauft Tiere nicht spontan. Seht diese Erfahrung als Lehrgeld an!

 

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dsupper  13.05.2015, 17:51
@dogmama

wobei der Züchter tatsächlich beweisen müsste, dass er in den 2 Tagen, in denen der Hund "reserviert" war, tatsächlich Interessen für ihn hatte, denen er absagen musste. Das ist wahrscheinlich eher nicht der Fall - also kann er auch keine großartigen Kosten haben.

Was für ein Züchter, der seine möglichen Käufer mit Anzahlungen festnageln will. Ich hätte niemals einen Käufer auf einen Welpen "festgenagelt", wenn dieser den Kleinen nicht mehr haben wollte - Anzahlung hin oder her - dazu wären mir meine Welpen viel zu schade gewesen!

Viel besser, die Käufer überlegen sich daheim in Ruhe die Sache noch mal und kommen zu dem Schluss, dass es doch nicht passt - als das auch nur ein Welpe in nicht passende Hände kommt!

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dogmama  13.05.2015, 18:10
@dsupper

das ist richtig. Nur gibt es viele Leute die von sich aus auf eine Anzahlung bestehen und es sich im nachhinein dennoch überlegen. Wie diese Anzahlung hier zustande gekommen ist, wurde hier nicht erwähnt.

Trotzallem wurde hier eine Vereinbarung nicht eingehalten, somit kann der Züchter sein Recht durchsetzen, egal wie auch immer diese Anzahlung zustande kam..

Von mir bekämen solche Leute auch keinen Hund mehr, allerdings würde ich die Anzahlung zur Kostendeckung bis zur Vermittlung einbehalten und den Leuten danach den Differenzbetrag, sofern noch vorhanden, auszahlen.

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dsupper  13.05.2015, 18:26
@dogmama

zur Kostendeckung bis zur Vermittlung

und damit würdest du vor jedem Gericht scheitern - denn es geht hier nur um zwei Tage, die der Welpe "reserviert" war.

Anders läge der Fall natürlich, wenn er wochenlang "reserviert" gewesen wäre und die Käufer es sich erst zum Abholungstermin anders überlegt hätten.

Dass dieser Hund genau in den zwei Tagen hätte vermittelt werden können - und danach nicht mehr, das wird dir kein Richter abnehmen ....

Mir erscheint es immer, dass einige "Züchter" aus solchen Geldern eher einen netten Zusatzverdienst generieren - weil sie beleidigt sind, dass man ihre Welpen dann doch "verschmäht".

Was hat man denn als Züchter davon, wenn die Käufer dann nicht auf die Anzahlung verzichten wollen und den Hund dann doch zähneknirschend nehmen. Der Kleine täte mir jetzt schon im Herzen leid. Aber dieses Recht haben die Käufer dann eben auch - verweigert der "Züchter" das dann, dann hätte er den Kaufvertrag gebrochen und wäre den Käufern dann gegenüber schadenersatzpflichtig (Anzahlung, Zinsen, Fahrtkosten etc. pp.)

Eine höchst gefährliche Situation, die aus solchen Anzahlungen entstehen kann ...


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dogmama  13.05.2015, 18:33
@dsupper

denn es geht hier nur um zwei Tage, die der Welpe "reserviert" war

ja, aber eine neue Vermittlung kann durchaus mehrere Wochen oder auch Monate dauern, und somit kommt in dieser Zeit auch einiges an Kosten/Auslagen zustande!

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dsupper  13.05.2015, 18:40
@dogmama

wie gesagt: nur wenn der Züchter beweisen kann, dass es genau in den 2 Tagen einen ernsthaften Interessenten gegeben hätte und der auch tatsächlich innerhalb dieser zwei Tage den Züchter aufgesucht und ebenfalls einen Kaufvertrag gemacht hätte - aber eben alles nur "hätte" und "möglicherweise". Du könntest nie beweisen, dass innerhalb der 2 Tage tatsächlich ein realer Kauf zustände gekommen wäre!

Und wenn sich innerhalb dieser 2 Tage so schnell ein neuer Käufer gefunden "hätte" - warum melden sich dann anschließend wochenlang keine potentiellen Käufer mehr?

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dogmama  13.05.2015, 18:47
@dsupper

der Züchter ist hier nicht in Beweispflicht. Der Kaufer hat den Vertrag nicht eingehalten und das ist nicht Schuld des Züchters. Kann man sehen wie man will, ist aber so. 

und Interessenten kann man sich nicht bestellen, es kann schon mal länger dauern bis man die passenden Leute für einen Hund/Welpen gefunden hat. Wenn ich heute jemandem absage, kann es gut sein, dass sich erst in mehreren Wochen wieder ein geeigneter Käufer findet. 

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dsupper  13.05.2015, 19:39
@dogmama

nein, da vertust du dich, der Verkäufer ist schon bzgl. der Höhe des ihm entstandenen Schadens in der Beweispflicht. Er kann nicht willkürlich eine beliebige Summe einsetzen - so läuft das in der dt. Rechtsprechung bei Schadenersatzklagen nicht!

Richtig und dass es lange dauern kann, bis sich wieder ein geeigneter Käufer findet, wird auch jeder Richter so sehen und daher werden die 2 verlorenen Tage eben auch keine wirklich große Rolle spielen. Es ist also im Grund gar kein Schaden entstanden - außer vllt. der verletzten "Eitelkeit" des Züchters.

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Hummelprinz  13.05.2015, 19:53
@dsupper

Die Züchter haben es satt das sich dauernd wankelmütige Menschen um Hunde bewerben und sie dann doch nicht wollen.Hast du eine Ahnung wieviel Scheininteressenten sich bei einer Wurmeldung angesprochen fühlen? Da rufen Leute an die niemals vorhaben einen Hund zu kaufen, nur alleine Spasshalber? Genau aus diesen Gründen ist die Anzahlung auch futsch.

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dsupper  13.05.2015, 20:09
@Hummelprinz

Da brauchst du mir sicher nichts zu erzählen - seit 1988 züchte ich im VDH. Ob es einem Züchter nun passt oder nicht, dass es "Spaßgucker" gibt - das hat nichts, aber auch gar nichts mit der rechtlichen Situation einer Anzahlung zu tun.

Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Genau aus diesem Grund gibt es bei mir niemals eine Anzahlung - denn auch ich möchte mir bis zum Schluss "offenhalten", einen Käufer doch noch ablehnen zu können, wenn mir nach mehreren Besuchen dann doch Zweifel an seiner "Eignung" kommen. Schließlich lernt man Menschen auch oft erst nach und nach kennen ....

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