Muss ich vor gericht eine Zeugenaussage machen?


01.05.2021, 23:35

Das Problem ist ,das ich für die Sache die ich mit ihm zusammen begangen habe, vor 2 Jahren verurteilt worden bin zur einer bewährungstrafe.da Ich die tat eingeräumt habe,und mich als schuldiger bekannt habe. Nun ist aber vor ein paar Tagen ein Brief vom Gericht reingeflattert das ich jetzt für die Sache als zeuge aussagen soll,gegen den verlobten meiner Tochter.für die selbe Sache für die ich ja schon verurteilt worden bin.

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01.05.2021, 23:37

Und er jetzt eine Gerichtsverhandlung hat wegen der selben.und das nach 2 Jahren das verstehe sowieso nicht warum?


02.05.2021, 12:29

Hallo bitte nochmals um hilfe.

6 Antworten

Hallo Barsch,

nachdem du nochmals um Hilfe gebeten hast, versuche ich hier mal alle Möglichkeiten aufzuzeigen:

1. Die legale Option

Deine Tochter heiratet ihren Verlobten ASAP - damit seid ihr verschwägert und du hast ein Zeugnisverweigerungsrecht.

2. Die unbeliebte Option

Du bleibst vor Gericht bei der Wahrheit und sagst gegen deinen Schwiegersohn-in-spe aus. Ist legal, fördert aber nicht den Familienfrieden.

3. Die illegale Option

Du lügst vor Gericht. So lange dir keine Falschaussage nachgewiesen werden kann, kommst du damit sogar durch.

4. Die Grauzone

Du berufst Dich auf das Auskunftsverweigerungsrecht. Damit musst Du zwar nicht gegen deinen Schwiegersohn-in-spe Aussagen, Du gibst aber indirekt zu, dass ihr noch mehr auf dem Kerbholz habt. Hier ist die Frage, ob und was dir ein Staatsanwalt ggfs nachweisen kann.

Ansonsten würde ich dir empfehlen, dich mit dem Anwalt deines zukünftigen Schwiegersohns in Verbindung zu setzen, um deine Aussage zu besprechen. Er kann dir hier sicher besser weiterhelfen als ein paar Laien.


barsch1508 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 08:49

Was heißt asap und spe

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clemensw  03.05.2021, 22:10
@barsch1508

ASAP = as soon as possible, also so schnell wie möglich, eiligst, sofort, dringend, jetzt aber mal hopp, hopp...

Schwiegersohn-in-spe: Dein baldiger, zukünftiger, demnächst Schwiegersohn.

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Ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß §52 StPO bzw §383 ZPO bestünde nur bei einem verschwägerten Verwandtschaftsverhältnis.

Nachdem aber deine Tochter und ihr Partner nur verlobt sind, musst du ggfs gegen ihn aussagen.

Ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß §55 StPO besteht nur dann, wenn Du Dich bei einer wahrheitsgemäßen Aussage der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt.


barsch1508 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 23:50

Ich bin ja schon verurteilt worden für die sache

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clemensw  01.05.2021, 23:54
@barsch1508

Dann hast Du auch kein Auskunftsverweigerungsrecht mehr - es sei denn Du müsstest eine erneute Strafverfolgung befürchten.

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Meines Wissens, kannst du die Aussage nur verweigern, wenn du dich selbst belasten würdest oder wenn du mit der Person verschwägert bist, gegen die du aussagst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

barsch1508 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 23:56

Ja wie schon gesagt er ist mit meiner tochter seit 8 Jahren verlobt und haben 2 Kinder zusammen

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Wenn du ein Zeugnisverweigerungsrecht hast wird dir das der Richter zu beginn deiner Vernehmung sagen.


barsch1508 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 00:42

Er weiß es ja noch nicht das es der verlobte meiner tochter ist

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Donaruto  03.05.2021, 00:45
@barsch1508

Normalerweise fragt der Richter, ob du mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert bist. Da sagst du das dann einfach.

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