Muss ich mich arbeitslos melden?
Hallo,
aktuell mache ich bereits eine Ausbildung, welche zum 31.07.25 endet. Ab dem 01.09.25 startet meine neue Ausbildung (Vertrag bereits unterschrieben). Aktuell bin ich zusätzlich als GFB`ler beschäftigt.
Meine Frage ist jetzt, ob ich mich dann für den August 25 arbeitslos melden muss oder ob eine Beschäftigung als GFB`ler in dem Monat ausreicht, damit ich keine Einbußungen in Versicherungen etc habe.
Danke für die Hilfe :)
4 Antworten
Du bist nach Arbeitslosigkeit 30 Tage kostenlos bei deiner Krankenkasse nachversichert, nennt sich kostenlose Nachversicherung !
Innerhalb dieser 30 Tage musst Du entweder ALG - 1 bei der Agentur für Arbeit oder Bürgergeld beim Jobcenter beantragen, geht auch beides, wenn Du mit dem anrechenbaren ALG - 1 deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken könntest, nennt sich dann Aufstockung.
Wenn Du also keine finanziellen Einbußen haben möchtest, dann solltest Du dich rechtzeitig arbeitssuchend und dann arbeitslos melden und einen ALG - 1 Antrag stellen, auch wenn Du Leistungen die Du dir durch erfüllen der Anwartschaftszeit erworben hast nur 1 Monat in Anspruch nehmen müsstest.
Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn man innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, sieht man auf seiner Lohnabrechnung bzw. Abrechnung die es in der Ausbildung gibt.
Solltest Du über diese 30 Tage kommen, keinen Antrag auf ALG - 1 und oder Bürgergeld stellen bzw.gar keinen Anspruch haben, müsstest Du für diesen 1 Monat deinen Beitrag für die Kranken und Pflegeversicherung von um die 260 Euro selber zahlen.
Es sei denn Du bist noch unter 23 Jahre alt, dann könntest Du über ein Elternteil kostenlos in der Familienversicherung mitversichert werden, wenn das Elternteil in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und nicht privat versichert ist.
Das ginge sogar bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres, wenn sich das Kind in einer schulischen Ausbildung oder Studium befinden würde.
Wahrscheinlich endet deine Ausbildung früher, mit den letzten Prüfungen. Du solltest dich jetzt bei der Agentur für Arbeit melden und auch zum tatsächlichen Ende der Ausbildung dich arbeitslos melden. Auch wenn das Alg1 niedrig sein mag, hast du dannit etwas Geld und auch Soziale Sicherheit.
Als Minijobber hast du keine Krankenversicherung!
Müssen nicht, aber Du solltest.
Der Minijob ist in diesem Zusammenhang uninteressant.
Musst du nicht. Allerdings macht es Sinn, wenn man weiterhin Krankenversichert sein will.
Ja genau, mir gehts ja generell um die Versicherungen. Durch diesen einen Monat bin ich leider sehr eingeschränkt, gibt kaum jemanden. Der für einen Monat befristet jemanden in Vollzeit anstellt, mit dem Wissen, dass ich so oder so ab den 01.09 gehen würde
Dann melde dich arbeitslos. Aber direkt mit dem Hinweis, dass du schon einen neuen Arbeitsvertrag hast. So sparst du dir irgendwelche unnötigen Termine bei deinem Sachbearbeiter.
Ok, habe ich auch schon befürchtet machen zu müssen🙈 möchte eigentlich ungern den ganzen Monat ,,nichts tun“. Da ich aber als 520€ Jobber im Rettungsdienst arbeite, wäre das nur eine Schicht und ich habe den Betrag voll.😅
Wenn du eh im Rettungsdienst bist, dann kannst du ja auch ehrenamtlich mehr machen. Da gibts doch immer was zu tun.
Mein Arbeitsverhältnis endet erst am 31.07, nicht nach der letzten Prüfung. Das steht auch bei mir so im Arbeitsvertrag. Ist in der Pflege gängig