Pfändungssumme beglichen jetzt muss ich wieder bezahlen?
Hallo, ich habe von einem Ikassounternehmen eine Mahnung bekommen, diese nicht beachtet so wurde nein Konto gepfändet. Den Pfändungsbetrag in Höhe von 480€ habe ich auf einmal in vollem Umfang beglichen. Nun sendet mir das Inkassounternehmen neue Schreiben und fordert zusätzlich 311€ für Bearbeitungsgebüren Porto und so weiter. Die drohen mit erneuter Pfändung. Ich Frage mich, warum die mir nicht gleich die volle Summe angelastet haben also wieso die mein Konto nur mit 480€ gepfändet haben und jetzt zusätzlich 311€ haben wollen ist das rechtens?
3 Antworten
Also erstmal von vorne: von einem Konto, das gepfändet wurde, überweist der Schuldner nichts selbständig, sondern das erledigt der Drittschuldner. Insofern ist Deine Geschichte nicht stimmig.
Damit ein Inkassounternehmen eine Kontopfändung vornehmen kann, muß sie hierzu den vollstreckbaren Titel besitzen, welcher Dir vorab zugestellt worden sein muß. Aus diesem geht die pfändbare Summe hervor. In der Regel sind das die Hauptforderung, die titulierten Zinsen und die Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 i.V.m. § 91 ZPO) dazu zählen z.B. die Kosten für den Rechtsanwalt nach RVG, Gerichtskosten bzw. Kosten für den Gerchtsvollzieher - MEHR NICHT! Definitiv NICHT enthalten sind irgendwelche Gebühren etc., die von Inkassounternehmen erhoben werden. Sollte der aus der Pfändung überwiesene Betrag dem Betrag aus dem Dir vorliegenden Titel entsprechen, hast Du keine weiteren Zahlungen zu leisten. Nahezu alles, was das Inkassounternehmen verlangt ist nicht rechtens!
Schreibe Ihnen einen Brief, in dem Du sie aufforderst, die Gebührenforderung unverzüglich zurückzunehmen. Setze Ihnen eine Frist und kündige an, gegebenenfalls Anzeige wegen versuchten Betruges zu erstatten. Fordere zudem den entwerteten Originaltitel von ihnen. Er steht Dir rechtlich zu (§767 ZPO).
Doch, ich habe ein P-Konto gehabt und ein Einkommen von knapp 1200€. Alles was über dem Freibetrag geht steht mir im nächsten Monat zur Verfügung. Das geht immer so weiter somit hätte der Gläubiger von mir sehr lange nichts bekommen können. Ich stimmte einer sofortigen Überweisung des Pfändungbetrags zu und habe somit die Forderung gewillt beglichen hätte ich dies nicht getan hätte der Gläubiger garnichts bekommen da dieser minimale Betrag über der Freigrenze immer in den nächsten Monat floß!! Ganz so richtig ist es nicht wie Sie es erklären. Alles andere passt danke wusste ich aber auch schon alles. Mfg
Ja, wenn die Forderung 791 € betrug, also Hauptforderung plus Kosten und Zinsen.
Kein Gläubiger ist verpflichtet, wegen der gesamten Forderung zu vollstrecken/zu pfänden.
Du hast Anspruch auf eine Abrechnung und kannst diese dann prüfen.
Da gehe mal zur Verbraucherberatung, ob das seine Richtigkeit hat!