Pfändungssumme beglichen jetzt muss ich wieder bezahlen?

3 Antworten

Also erstmal von vorne: von einem Konto, das gepfändet wurde, überweist der Schuldner nichts selbständig, sondern das erledigt der Drittschuldner. Insofern ist Deine Geschichte nicht stimmig.

Damit ein Inkassounternehmen eine Kontopfändung vornehmen kann, muß sie hierzu den vollstreckbaren Titel besitzen, welcher Dir vorab zugestellt worden sein muß. Aus diesem geht die pfändbare Summe hervor. In der Regel sind das die Hauptforderung, die titulierten Zinsen und die Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 i.V.m. § 91 ZPO) dazu zählen z.B. die Kosten für den Rechtsanwalt nach RVG, Gerichtskosten bzw. Kosten für den Gerchtsvollzieher - MEHR NICHT! Definitiv NICHT enthalten sind irgendwelche Gebühren etc., die von Inkassounternehmen erhoben werden. Sollte der aus der Pfändung überwiesene Betrag dem Betrag aus dem Dir vorliegenden Titel entsprechen, hast Du keine weiteren Zahlungen zu leisten. Nahezu alles, was das Inkassounternehmen verlangt ist nicht rechtens!

Schreibe Ihnen einen Brief, in dem Du sie aufforderst, die Gebührenforderung unverzüglich zurückzunehmen. Setze Ihnen eine Frist und kündige an, gegebenenfalls Anzeige wegen versuchten Betruges zu erstatten. Fordere zudem den entwerteten Originaltitel von ihnen. Er steht Dir rechtlich zu (§767 ZPO).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bank, Versicherung, Justiz, BWL- Studium

tinalisatina  01.12.2019, 18:11

Perfekt, nichts hinzuzufügen.

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Spontimonti 
Beitragsersteller
 01.12.2019, 22:59

Doch, ich habe ein P-Konto gehabt und ein Einkommen von knapp 1200€. Alles was über dem Freibetrag geht steht mir im nächsten Monat zur Verfügung. Das geht immer so weiter somit hätte der Gläubiger von mir sehr lange nichts bekommen können. Ich stimmte einer sofortigen Überweisung des Pfändungbetrags zu und habe somit die Forderung gewillt beglichen hätte ich dies nicht getan hätte der Gläubiger garnichts bekommen da dieser minimale Betrag über der Freigrenze immer in den nächsten Monat floß!! Ganz so richtig ist es nicht wie Sie es erklären. Alles andere passt danke wusste ich aber auch schon alles. Mfg

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Ja, wenn die Forderung 791 € betrug, also Hauptforderung plus Kosten und Zinsen.

Kein Gläubiger ist verpflichtet, wegen der gesamten Forderung zu vollstrecken/zu pfänden.

Du hast Anspruch auf eine Abrechnung und kannst diese dann prüfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Da gehe mal zur Verbraucherberatung, ob das seine Richtigkeit hat!