Muss ich kleinere Nebenverdienste anmelden?
Hallo, ich bin volljähriger Auszubildender und fotografiere nebenbei seit einer Weile. Nun habe ich schon einige Anfragen erhalten, ob ich gegen Bezahlung Shootings machen würde. Meine Fragen? Muss ich das anmelden? Wo muss ich das anmelden? Kostet mich das was? Hab ich irgendwelche Nachteile?
6 Antworten
Wenn du das wirklich willst, Fotoshootings als Auftragsarbeit gegen Bezahlung, dann würde ich auch auf Nummer sicher gehen und dies beim Gewerbeamt der Stadt anmelden. Das kostet natürlich auch Gebühren, du bekommst Post vom zuständigen Finanzamt, musst einen Fragebogen zu deiner Tätigkeit ausfüllen und deine Einkünfte natürlich auch in der Steuererklärung angeben. Dafür sollten im Zweifelsfall eben auch entsprechende Rechnungen vorliegen. Eine Gewerbeanmeldung hat auch einen Eintrag in der Handwerkskammer zur Folge und kostet auch da eine Jahresgebühr.
Ich habe mich vor der Aufnahme meiner nebenberuflichen Tätigkeit als Hochzeitsfotograf darüber entsprechend informiert und diesen, zugegeben im Verhältnis etwas nervigen, aber unterm Strich doch beruhigerenden Weg gewählt.
Lass dich beim Gewerbeamt der Stadt einfach mal beraten und entscheide dann, welchen Weg du gehen möchtest!
Das "Abtauchen" in eine rechtliche Grauzone nach dem Motto "muss man ja nicht so aufbauschen und wird schon Keiner nachfragen" halte ich für unseriös, was ich ja als Fotograf auch nicht sein möchte! 💁🏻♂️
Natürlich mußt du ein Gewerbe im Nebenerwerb anmelden, sollte es nicht nur bei einem Hobby bleiben... Anmeldung erfogt bei der Stadt und kostet zwischen 25€ und 30€ einmalig.
Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#allgemein
wie z.B.:
Ist es eine einmalige Nebentätigkeit in geringem Umfang?
Der Kunde erhält eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer.
Die Einnahmen und Ausgaben werden aufgelistet, der Gewinn kann bei der Einkommensteuererklärung in Anlage S (2. Seite unten) eingetragen werden. Bis Steuerjahr 2007 wird dazu die Anlage GSE benutzt.
Aus Vereinfachungsgründen sind Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit. Liegen ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei. Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens ( § 46 Abs. 3, 5 EStG bzw. § 70 EStDV ).
Obwohl zusammenveranlagte Ehegatten ihre Nebeneinkünfte addieren müssen, gelten die o. g. Grenzen von 410€/820€ sowohl für Alleinstehende als auch für – zusammenveranlagte – Ehepaare. Sie verdoppeln sich nicht.
Es handelt sich bei den € 410 € um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, d. h.: Bei Überschreitung Besteuerung des gesamten Gewinns.
Kein Gewinn beabsichtigt?
Bleiben die Einnahmen unter den Ausgaben (kein Gewinn), und soll das auch in Zukunft so bleiben? Dann haben Sie keine "Gewinnabsicht", und das Ganze ist steuerlich gesehen nur eine Liebhaberei (=Hobby). Eine Anmeldung als Gewerbe oder Freiberuf ist nicht nötig.
Hallo, ich bin volljähriger Auszubildender und fotografiere nebenbei seit einer Weile.
Gewerbe als Nebenbeschäftigung für AuszubildendeAuszubildende können durchaus noch eine Nebenbeschäftigung beginnen, haben aber fast immer im Ausbildungs- oder Tarifvertrag ihres Betriebes oder dem Vertrag mit der IHK die Bedingung stehen, dass eine Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt werden muss!
Dies kann der Arbeitgeber aber nur in seltenen Fällen verbieten. Wenn der nebenjobbende Azubi morgens müde zu seinem Ausbildungsplatz kommt, oder die Noten in der Berufschule leiden, endet die Genehmigung allerdings schneller, als sie erteilt wurde.
Die Anmeldung der Nebenbeschäftigung bei Gemeinde und/oder Finanzamt erfolgt wie bei einem hauptberuflich betriebenen Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit. Auch die Gewinnermittlung und die Steuererklärungen erfolgen gleichartig.
Seit 2012 gibt es für das Kindergeld keine Einkommensgrenze mehr.
https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#auszubildende
Gruß siola55
Ein Fotograf, der gegen Bezahlung im Kundenauftrag fotografiert, erbringt für den Kunden mit solchen Auftragsarbeiten eine gewerbliche Dienstleistung.
Für solche gewerblichen Tätigkeiten ist eine Gewerbeanmeldung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn du über 5000€ im Jahr Umsatz machst, musst du ein Gewerbe anmelden. Du kannst dir allerdings den aufwand sparen, den Fotografen sind Freiberufler.
Die einschlägigen Gesetzesgrundlagen, die die aufgeworfene Frage beantworten können, sind Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sowie Paragraf 6 der Gewerbeordnung (GewO). Mit Blick auf das Gewohnheitsrecht kann man feststellten, dass eigentlich nur anerkannte Künstler und bestimmte Berufsbilder den Status des Freiberuflers zugesprochen bekommen. In den meisten Fällen werden angehende selbstständige Fotografen ein Gewerbe anmelden müssen. Besonders Hochzeitsfotografen oder auch Betreiber von Fotostudios fallen unter die Gewerbepflicht, sodass eine entsprechende Anmeldung nötig wird. Der Unterschied mag auf den ersten Blick nicht wirklich klar sein, schließlich handelt es sich in allen Fällen um eine künstlerische Tätigkeit, die ja gemeinhin mit dem Status der Freiberuflichkeit in Verbindung gebracht wird.
Freiberuflich im Sinne des § 18 EStG wäre Bildberichterstattung, Journalismus und künstlerische Tätigkeit.
Was der Fragesteller beschreibt, nämlich im Auftrag des Kunden gegen Bezahlung ein Shooting zu machen, ist als Auftragsarbeit (Dienstleistung) eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 EStG.
Für gewerbliche Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung gesetzlich vorgeschrieben.
Du kannst es beim Finanzamt anmelden als Kleingewerbe. Würde ich an deiner Stelle aber nicht tun. Du kriegst dann zwar eine Steuernummer, aber musst auch jedes Jahr deine Steuern machen, sonst veranschlagen sie dir einfach am Jahresende mal einen Fantasiebetrag an Steuern.
Da verwechselst du was. Ein Nebenerwerb ist, wenn du noch einen zusätzlichen Beruf ausführst. Ein Kleingewerbe kann man beim Finanzamt als Neben- oder Hauptberuf anmelden. Eine Anmeldung bei der Stadt (bzw Gewerbeamt) ist für Fotografie nicht notwendig, da es zu den freien Berufen zählt.
Sorry, es gibt in D kein Kleingewerbe ! ! ! Was du evtl. meinst, ist die "Kleinunternehmer-Regelung"!?
Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php
Erstens gibt es kein Kleingewerbe, sondern nur ein Gewerbe im Nebenerwerb und anmelden muß man es bei der Stadt!