Muss ich Gewährleistung leisten, wenn ich ein neues Handy verkaufe?
Servus, mein Handy ist kaputt gegangen also hat mir meine Versicherung gesagt. ich darf ein neues Handy kaufen, wenns über den Preis geht muss ich halt was drauf zahlen. Nur hab ich damit garnicht gerechnet gehabt, dachte es wird nur iwie repariert also hab ich ein neues Handy geholt, jetzt hab ich mir gedacht, dass ich mir ein Handy kaufe es in der Verpackung drinne lass und es dann verkaufe, verkaufe es dann bissle Billiger das es schneller los, kann ich mich aber selber absichern indem ich sowas schreibe wie keine Gewährleistung oder so? ich meine ich gebe dir rechnung ja mit, auf dem ist ja sowas wie Gewährleistung oder nicht, was mache ich am besten um einfach das Handy zu verkaufen und gut ist die Sache, so dass ich dann raus bin und mein Geld habe.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Klappstuhl001/1509225396046_nmmslarge__0_0_433_433_6fc9ccddba8a84bbcf37472a32bd24f9.jpg?v=1509225396000)
wenn das handy neu ist und du verklingest es rasch weiter, dann gilt ja immer noch die werksgarantie auf das gerät. die geht ja nicht verloren durch den weiterverkauf.
diese gilt ab dem datum , an dem du es gekauft hast.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Userhm/1655720035053_nmmslarge__254_196_299_299_c1f8989bcf7b2d070793d4a24998be74.jpg?v=1655720035000)
Die Gewährleistung betrifft das Handy, ist nicht personenbezogenen und wer es hat, hat auch die Gewährleistung
![](https://images.gutefrage.net/media/user/einzfuffzich/1638171013105_nmmslarge__49_39_407_407_51e207d86b5a4c51c24b142d255d96cc.png?v=1638171013000)
Jeder Privatverkäufer haftet für auftretende Sachmängel, sofern sie nicht vertraglich benannt wurden. Das ist gesetzlich so geregelt. Irgendwann sind die Verbraucherschützer nämlich mal komplett durchgedreht.
Wir wären aber nicht im bürokratischen Deutschland, wenn man bei Privatverkäufen die Sachmangelhaftung nicht rechtswirksam ausschließen könnte. Dies sollte man wirklich immer tun. Sollte man aber eigentlich wissen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/einzfuffzich/1638171013105_nmmslarge__49_39_407_407_51e207d86b5a4c51c24b142d255d96cc.png?v=1638171013000)
Nein. Den erforderlichen Satz kannst Du im www tausendfach googeln. Die meisten machen ihn falsch. Und da ich keine falschen Antworten geben mag, googelst Du bitte selbst nach dem aktuellen Stand.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
yes, hab mich auch bisschen durchgelesen, hab die texte ganze zeit nicht so verstanden aber nach dem ganzen lesen müsste es doch passen
also sollte ein: Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. ausreichen wenn ich es richtig verstanden habe?