Muss ich Gewährleistung leisten, wenn ich ein neues Handy verkaufe?

3 Antworten

wenn das handy neu ist und du verklingest es rasch weiter, dann gilt ja immer noch die werksgarantie auf das gerät. die geht ja nicht verloren durch den weiterverkauf.

diese gilt ab dem datum , an dem du es gekauft hast.

Die Gewährleistung betrifft das Handy, ist nicht personenbezogenen und wer es hat, hat auch die Gewährleistung

Jeder Privatverkäufer haftet für auftretende Sachmängel, sofern sie nicht vertraglich benannt wurden. Das ist gesetzlich so geregelt. Irgendwann sind die Verbraucherschützer nämlich mal komplett durchgedreht.

Wir wären aber nicht im bürokratischen Deutschland, wenn man bei Privatverkäufen die Sachmangelhaftung nicht rechtswirksam ausschließen könnte. Dies sollte man wirklich immer tun. Sollte man aber eigentlich wissen.


Handyverkauf637 
Beitragsersteller
 02.12.2021, 11:43

also sollte ein: Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. ausreichen wenn ich es richtig verstanden habe?

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einzfuffzich  02.12.2021, 11:46
@Handyverkauf637

Nein. Den erforderlichen Satz kannst Du im www tausendfach googeln. Die meisten machen ihn falsch. Und da ich keine falschen Antworten geben mag, googelst Du bitte selbst nach dem aktuellen Stand.

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Handyverkauf637 
Beitragsersteller
 02.12.2021, 11:50
@einzfuffzich

yes, hab mich auch bisschen durchgelesen, hab die texte ganze zeit nicht so verstanden aber nach dem ganzen lesen müsste es doch passen

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