Muss ich Freunde bei der Polizei verraten?

2 Antworten

Wieder mal fast nur Müll, der hier geantwortet wird.

Wenn dein Kumpel eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begeht und du davon irgendetwas mitbekommst, dann bist du Zeuge in diesem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Du musst dich zwar dann nicht selbst belasten (musst also keinerlei Angaben machen, die dich selbst in die Gefahr von strafrechtlichen Konsequenzen bringen könnten) aber sehr wohl müsstest du gegenüber der Polizei Angaben zu deinem Kumpel machen. Also Ja, du müsstest ihn dann im Zweifelsfall auch „verraten“.

Die Polizei kann dich vielleicht nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen. Aber spätestens, wenn die Sache vor Gericht landen sollte und der Richter merkt, dass du Blödsinn erzählst bzw. nicht mit der Sprache rausrückst, kann er dir das Leben sehr unangenehm gestalten. Z. B. indem er dich vereidigt und somit eine Falschaussage unter Strafe stellt. Für sowas kann man dann auch schonmal in‘s Gefängnis wandern.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Spätestens wenn du zur Zeugenvernehmung geladen wirst, ist es besser die Wahrheit zu sagen.

Du wirst belehrt über die Folgen einer Falschausage und machst dich selbst strafbar.