Kann man einer Person der Vaterschaft beschuldigen?
Kann man Zusammenhanglos behaupten dass eine Person der Vater sei? Wenn ja ist man dazu genötigt einen Vaterschaftstest mitzumachen?
4 Antworten
Internetrecherche:
Einem Vaterschaftstest müssen alle Parteien schriftlich zustimmen. Das bedeutet: Vater, Mutter und bei Volljährigkeit auch das Kind. Anderenfalls fällt gemäß §26 GenDG ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro an.
Einen Vaterschaftstest kann grundsätzlich jeder Beteiligte verweigern: Der Vater, die Mutter und auch das Kind, sofern dieses volljährig ist. Ohne Zustimmung aller Beteiligten ist ein privater Vaterschaftstest demnach auch nicht möglich. Denn fehlt beispielsweise die schriftliche Einwilligung der Mutter und wird trotzdem ein Test durchgeführt, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro anfallen.
Möchten Sie aber trotzdem dringend die Vaterschaft feststellen lassen, müssen Sie einen Antrag auf ein Abstammungsgutachten beim Familiengericht stellen. Das Familiengericht kann dann einen Vaterschaftstest anordnen und die Durchführung sogar polizeilich durchsetzen. So kann beispielsweise der Vater von der Polizei zu einem Labor gebracht werden, wo dieser seine DNA-Probe abgeben muss.
Also:
Zusammenhangslos zu behaupten, dass "irgendjemand" der Vater sei, ist zwar nicht grundsätzlich verboten, aber echt beschissen. Eine solche Aussage kann viel Stress in Familien und zwischen Partnern verursachen, auch wenn ein eventuell gemachter Vaterschaftstest negativ ausfällt. Solche Aussagen, die man unbegründet macht, machen oft mehr Ärger, als einem lieb ist.
Aber nein, grundsätzlich wird niemand zu einem Vaterschaftstest genötigt. Dazu müsste man vor's Gericht ziehen, welches dann darüber entscheidet. Aber ein Gericht wird nie die Zustimmung geben, wenn die mögliche Vaterschaft keine Beweise hat.
Wenn man einen guten Anwalt hat, könnte das Gericht sich für den Test entscheiden. Einfach damit diese Streitsituation ein Ende nimmt.
Auch Antibabypillen haben keinen 100%igen Schutz und Schwangerschaftstests sind ebenfalls nicht fehlerfrei. Wenn sich der Mann im Beispiel (du?) absolut sicher ist, dass er nicht der Vater sein kann, würde ich ihm dazu raten trotzdem einen Test machen zu lassen. Dann hätte er es schwarz auf weiß, dass er nicht der Vater ist und die ganze Sache kann nicht mehr vor's Gericht gezogen werden. Einem Test freiwillig zuzustimmen erspart viel Zeit und Ärger :) Und sollte es sich rausstellen, dass er doch der Vater ist, war die ganze Situation ein sehr unglücklicher Fall und die beiden sollten sich zusammen setzen und besprechen, wie es weitergeht (Kind behalten, Abtreibung, ...).
Sie wird aus irgendeinem Grund dennoch Schwanger. Könnte der Mann belangt werden und durch das Gericht dazu genötigt werden?
Entscheidet dann ein Gentest, da kannst du dich drehen und wenden, wie du möchtest !
Nach so einer Geschichte wird dem Fall sehr wahrscheinlich nachgegangen. Beide waren in einer Beziehung und es gab eine Verhütungspanne.
Die Pille danach ist zudem nicht unfehlbar. Die wirkt auch nicht immer. Und je nachdem, wann die Schwangerschaftstests gemacht wurden, waren sie eventuell noch nicht aussagekräftig. Die macht man nämlich am besten erst nachdem die Blutung ausgeblieben ist, um ein halbwegs sicheres Ergebnis zu erhalten. Ein Test, der zu früh gemacht wird, kann trotz Schwangerschaft negativ ausfallen.
Es ist also durchaus möglich, dass er der Vater ist. Also ja, er könnte vom Gericht belangt werden.
Ja, kann man. Ebenso, wie man eine Vaterschaft abstreiten oder auch anzweifeln kann. Im Zweifelsfall wird dann aber halt ein Vaterschaftstest nötig - und ja, unter Umständen kann man zu dem genötigt werden.
Man wird nicht genötigt. Der Vaterschaftstest wird gerichtlich angeordnet...
Und ja: natürlich kann man "zusammenhangslos" erstmal Jeden als Vater benennen. Nur macht es wenig Sinn, wenn man genau weiß, dass Derjenige nicht der Vater sein kann, oder?
Klar, kann man.
Können kann man immer. Ob das allerdings verfolgt wird, hängt von der jeweilige Situation ab.
Unter welchen Umständen würde dies denn nicht verfolgt werden?
Wenn man etwas behauptet, was überhaupt kein Sinn macht, die Glaubhaftigkeit fehlt oder es keine Hinweise gibt.
Stell dir das vor wie bei einer Vergewaltigung, wenn man das einfach so raushaut oder Jokes darüber macht, wird das ja auch nicht verfolgt.
Es wird natürlich verfolgt, wenn man ganz klar in einer Beziehung zwischen der betroffene Person steht. Beispielsweise eine Freundin und Freund.
Angenommen es sind Freund und Freundin, aber diese haben seit der letzten Periode nicht miteinander geschlafen. Würden hier auch die Beweise fehlen?
Wenn die Freundin auf einmal Schwanger ist, dann würde es verfolgt werden, wenn der Freund als "möglicher Vater" genannt wird. Ansonsten, nein, weil es ja kein Grund (Beweise) gibt.
Beispielsituation:
Frau nimmt die Pille, Mann nutzt Kondom.
Kondom reißt vorm Erguss, aus Angst wird dennoch eine Antibabypille besorgt.
Nachträglich werden 3 Schwangerschaftstests gemacht die alle negativ waren.
Ebenso wird in der Zeit bis zur nächsten Blutung vollständig auf Sex verzichtet.
Sie wird aus irgendeinem Grund dennoch Schwanger. Könnte der Mann belangt werden und durch das Gericht dazu genötigt werden?