Muss ich eine Steuererklärung machen(Steuerklasse 1)?

5 Antworten

Hallo Flix,

Das Steuerbüro weiß es besser als Dein Großvater.... Du darfst einfach ignorieren was er sagt, oder kannst ihm sagen, dass Dein Steuerberater Dir gesagt hat, dass es sich geändert hat und die Pflicht besteht nur in bestimmten Fällen. 😉🙏

Hier kannst Du nachlesen wann Du eine Pflicht hast die Einkommensteuererklärung abzugeben:

https://www.vr.de/privatkunden/ihre-ziele/mein-erster-job/pflicht-zur-steuererklaerung.html

Von Experten Giota210 und GandalfAwA bestätigt

Die grundsätzliche Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung iSd §§25 sowie 46 EStG und 56 EStDV besteht wie folgt.

Sofern Arbeitslohn bezogen wurde bei dem Lohnsteuer einbehalten wurde:

  • Lohnersatzleistungen über 410€ (Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld etc pp.) - und Arbeitslohn bezogen wurde in Jahr
  • Einkünfte ohne Steuerabzug über 410€
  • Job in Steuerklasse 6
  • Vorsorgepauschale höher als tatsächliche Werte (bis einschl. 2023)
  • Wenn Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor und beide Lohn erhalten
  • Wenn Freibeträge in den ElStAM eingetragen sind
  • wenn du sog. Fünftel-Regelung angewendet wurde (Abfindungen)
  • Wenn die Ehe endet und im selben Jahr eine neue geschlossen wird
  • es liegen Kapitalerträge ohne Steuerabzug vor
  • Es liegt eine Aufforderung seitens des Finanzamt vor

Neu ab 2024 :

  • Erstattete KV/PV Beiträge über 410€

Eine grundsätzliche Abgabeverpflichtung besteht wenn ein Verlustvortrag vorliegt.

Weiter besteht eine Abgabeverpflichtung sofern ausschließlich Einkünfte ohne Steuerabzug bestanden und diese über dem Grundfreibetrag liegen.

Ob eine Erklärung indes Sinn macht, kannst du auf Elster.de herausfinden. In der Regel lohnt es sich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Dein Opa hat recht, du hast Einkommen (Arbeitslohn), vermutlich aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und du hast einen Firmenwagen.

Ergänzung:
Bei Steuerklasse 1 kann tatsächlich von der Abgabe einer Steuererklärung abgesehen werden. Wenn du den Firmenwagen allerdings auch privat nutzen darfst, stellt das einen geldwerten Vorteil dar und das muss dann i.d.R. angegeben werden (1%-Regel)


Isuzu189  18.09.2024, 12:29

Und keiner der beiden Punkte heißt, dass man eine Steuererklärung machen muss

anTTraXX  18.09.2024, 12:29

Das ist Blödsinn

GandalfAwA  18.09.2024, 12:35

Hallo theyl,

Nur als INFO für Dich, es ist nicht (mehr) so, dass man es immer machen muss wenn man Lohn bekommt, siehe die neue Antwort oben von anTTraXX.

Man muss es nur unter bestimmten Bedingungen machen.

Wenn du Steuern zahlst, bist du auch verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Es ist dabei unerheblich ob sich das für dich oder FA "lohnt". Das FA will/muss diese Sachlage prüfen können.

Kann das FA nicht prüfen, wird dieses dich dazu zwingen und auch eine Geldstrafe verhängen.


anTTraXX  18.09.2024, 12:28

Das ist pauschal falsch

Geoka  18.09.2024, 12:35
@anTTraXX

Sehe ich aufgrund vorliegender Erfahrungen anders.

Giota210  18.09.2024, 12:37
@Geoka

Wenn du andere Erfahrungen hattest, dann nur weil du aus anderen Gründen dazu verpflichtet warst.

Nicht jeder Arbeitnehmer mit reinen Lohneinkünften ist einfach so ohne Weiteres verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Deshalb ist deine Aussage in deiner Antwort weiterhin falsch.

anTTraXX  18.09.2024, 12:39
@Geoka

Sehe ich aufgrund vorliegender Berufserfahrung komplett anders.

Geoka  18.09.2024, 12:39
@Giota210

Und wie soll das FA deine solche Sachlage prüfen, wenn dazu keine Angaben vorliegen. Bitte um Erklärung!

Giota210  18.09.2024, 12:46
@Geoka

In diversen Fällen hat das FA Daten vorliegen (z.B. elektronisch bei Lohnersatzleistungen). Oder auch wenn Freibeträge in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen drin sind, Steuerklassen...

Jeder Bürger muss selbst schauen, ob er gesetzlich (der Gesetzgeber hat die Fälle, wo eine Abgabeverpflichtung vorliegt, klar definiert - Normale Arbeitnehmer ohne Weiteres gehören nicht dazu!) verpflichtet ist, Steuererklärungen abzugeben.

Darüber hinaus kriegt das FA auch durchaus auch mal Kontrollmaterial, anonyme Anzeigen etc. mit Hinweisen, wodurch u.a. auch Steuerhinterziehungen (durch ggf. unterlassene Abgaben von Steuererklärungen) aufgedeckt werden bzw. wo dann auch das FA einem dazu auffordert eine Steuererklärung abzugeben.

Isuzu189  18.09.2024, 12:29

Die Aussage stimmt nicht.

hamberlona  18.09.2024, 12:36

Ich hab mein ganzes Berufsleben lang nie eine abgegeben, weil ich ein ganz normaler Arbeitnehmer ohne jegliche Besonderheiten war, und mir ist nie etwas passiert. Lohnsteuer führt der Arbeitgeber ab, Kapitalertragssteuer führt die Bank ab, Steuerhinterziehung liegt also nicht vor.

Geoka  18.09.2024, 12:38
@hamberlona

Auch bei Arbeitnehmern kommen Prüfungen durch das FA vor. Und wie sollen die eine Sachlage prüfen, wenn dazu keinerlei Angaben gemacht wurden?

anTTraXX  18.09.2024, 12:40
@Geoka

Lass es besser sein, du machst es nicht besser.

Du erzählst, leider, Unsinn.

Geoka  18.09.2024, 12:42
@anTTraXX

Ok, zur Kenntnis genommen. Wie soll das FA eine solche Sachlage prüfen können, wenn ein Beschäftigungsverhältnis mit X Einnahmen vorliegt?

anTTraXX  18.09.2024, 12:44
@Geoka

Dein Denkfehler beginnt schon da, das du der Meinung bist das jedes Angestelltenverhältnis pauschal zu einer Erklärungspflicht führt. So ist das aber nicht.
(Ich verweise hier mal auf meine Antwort)

Geoka  19.09.2024, 06:31
@anTTraXX

Den Fall den ich kenne, bezieht sich auf eine angestellte Person in der Steuerklasse 1, die ebenso keine weiteren Einkünfte hat und mehr als 4t€ brutto verdient. Seit mindestens 10 Jahren machte diese Person keine Steuererklärungen, auch in der Annnahme, dass keine besonderen Ausgaben, Fahrtkosten etc. relevant seien. Die Steuerbehörde kam nun zur Prüfung und sichtete die Unterlagen und Tätigkeit. Fazit waren Steuernachzahlungen und Geldstrafe.

Demnach wäre diese Person dann ja gut beraten, die Festsetzungen vom FA anzufechten?

anTTraXX  19.09.2024, 06:45
@Geoka

Also wenn das Finanzamt (unangekündigt) vor deiner Tür steht und dich überprüft, Dinge mitnimmt, dann hast du mehr als nur 4.000€ Arbeitslohn.

Dann geht es um Steuerhinterziehung!

kegus  18.09.2024, 21:50
Wenn du Steuern zahlst, bist du auch verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Nein. Nur, wenn die Steuergesetze zur Abgabe einer Erklärung verpflichten. Ein abhängig Beschäftigter in Steuerklasse 1 ohne besondere Lohnsteuerabzugsmerkmale oder Sonderzahlungen und ohne weitere Einkünfte ist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Im Gegenzug muss man noch nicht mal Steuern gezahlt haben, um verpflichtet zu sein, eine Steuererklärung abzugeben. Dann zahlt man halt erstmals auf diese Erklärung hin.

Strafen gibt es dann, wenn man seiner Erklärungspflicht nicht nachkommt, aber eben nur, wenn man auch eine hat.

Sofern Du nicht-selbständig beschäftigt bist, musst Du keine Steuererklärung machen. Du zahlst ja Lohnsteuer, und am Jahresende wird mit der letzten Gehaltsabrechnung ein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht.

Solltest Du noch weitere Einkünfte haben (z. B. Zinsen aus Geldanlagen) bist Du zur Steuererklärung verpflichtet.

Eine Steuererklärung kann sich aber durchaus lohnen. Meist bekommt man etwas zurück. Mittlerweile gibt es gute Programme, da kann man das selbst machen.


anTTraXX  18.09.2024, 12:31

So nicht ganz richtig.

hamberlona  18.09.2024, 12:39

Zinsen oder Renditen aus Geldanlagen ergeben keine Pflicht zur Steuererklärung, weil die Kapitalertragssteuer von der Bank per Steuerabzug ans Finanzamt gezahlt wird, ganz genauso wie es der Arbeitgeber mit der Lohnsteuer tut.

PatrickLassan  18.09.2024, 12:31

In Deutschland müsste er eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn er dazu verpflichtet wäre, was er nicht ist. Den 'Lohnsteuerjahresausgleich' gibt es seit -zig Jahren nicht mehr.