Kann ich als Schüler einen Minijob und eine kurzfristige Beschäftigung haben?
… ohne steuerpflichtig zu werden?
5 Antworten
Grundsätzlich können ein Minijob und eine kurzfristige Beschäftigung nebeneinander ausgeübt werden.
Womöglich sind Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
Bei einem pauschal versteuerter Minijob wird keine individuelle Lohnsteuer fällig. Soweit eine kurzfristige Beschäftigung dann in Lohnsteuerklasse I fällt, wird Lohnsteuer erst ab monatlichen ~ 1.290€ fällig. Zuviel gezahlte Lohnsteuer kann im Rahmen einer Einkommensteuererklärung erstattet werden.
Von der Rentenversicherungspflicht beim Minijob kann man sich befreien lassen. In einer kurzfristigen Beschäftigung werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Ab 16 Jahren kannst du einen minijob auf 520€ Basis annehmen. Dafür musst du keine steuern zahlen.
Du suchst "Schwarzarbeit"? Nein, das ist verboten. Aber bei einem 520 €-Job sind die Abgaben recht gering.
Du musst ein gewisses Alter haben. Minijobs sind ja dafür da, dass du eben keine Steuern zahlst.
Ja, solange du nicht mehr als 520€ im Monat verdienst
D.h. wenn ich im minijob auf 520€ komme und in der kurzfristigen Beschäftigung noch was drauf kommt, bin ich steuerpflichtig?
Was hat das mit Schwarzarbeit zu tun? 😅 d.h. Wenn ich beim Minijobs 520€ vollmachen würde und dann durch den anderen Job, also die kurzfristige Beschäftigung nochmal was drauf kriege, wären die Abgaben niedrig?