muss ich ein altes Pferd, das ich schon lange besitze bei der FN eintragen lassen?
vor kurzem hat eine Freundin sich ein Pferd gekauft und erzählt, dass sie es hat eintragen lassen müssen.
Mit Schrecken hab ich davon gehört, da ich mein Pferd seit 2007 besitze und es niemals gemeldet habe, da ich nicht auf Turniere gehe. Und früher hast Du sowas einfach nicht machen müssen.
Muss ich es jetzt zwingend bei der FN melden?
Ich habe sowohl Eigentumsurkunde als auch Equidenpass.
Weiß jemand, was stimmt?
7 Antworten
wenn du den eigentümerwechsel damals nicht gemeldet hast, musst du das tun. und zwar bei der FN.
als turnierpferd eintragen lassen musst du ihn hingegen nicht.
die von der FN reissen dir nicht den kopf ab, wenn du angibst, du hast das mit dem besitzerwechsel nicht gewusst hast. aber du bekommst bei nicht-umtragung probleme, wenn das pferd stirbt/euthanasiert wird und du nicht als eigentümer eingetragen bist.
ein "besitzer" ist jemand, der ein pferd besitzt. das kann auch ein pferd zur verfügung sein oder der geschäftsführer eines reitvereins.
der eigentümer ist derjenige, der im kaufvertrag eingetragen ist und im equidenpass eingetragen ist. das wäre im fall des reitvereins der verein.
eigentümer und besitzer müssen nicht zwingend identisch sein.
Dafür gibt es ja die Eigentumsurkunde, da hätten sonst nämlich ziemlich viele Leute Probleme.
Um was für ein Pferd handelt es sich denn? Welcher Zuchtverband hat den Equidenpass und die Eigentumsurkunde ausgestellt? Einige Zuchtverbände in Deutschland (etwa die Hälfte) machen es selbst, die anderen nutzen einen Service der FN. Pferde ohne Zuchtverbandspapiere (die grünen Equidenpässe) haben ihre Papiere von der FN und werden selbstverständlich auch dort umgemeldet.
Ich muss auch noch, denn ich habe es nicht gleich bei Erwerb gemacht, da man anfangs ja auch fährt (das Pferd vom Verkäufer holt, möglicherweise etwas genauer untersuchen lässt als es ambulant geht), wollte ich auch den Equidenpass vorliegen haben. Jetzt ist es so weit, dass ich mir denke, ein, zwei Wochen werde ich ihn schon entbehren können. Weiß jemand der User hier auswendig, ob der Oldenburger Pferdezuchtverband das selbst macht oder ob die den FN-Service nutzen? Auf der Seite des Zuchtverbands finde ich nichts.
Ich hatte/habe bisher selbst nur Bay. Warmblut und der Verband Bayerischer Pferdezüchter macht es selbst. Sehr angenehm, da kann man, wenn man hier wohnt, nach Riem fahren und abgeben und hat die Papiere kurze Zeit später wieder. Darauf warten kann man nur, wenn zufällig der Bearbeiter da ist und Zeit dafür hat, aber ich konnte immer am nächsten oder übernächsten Tag alles wieder abholen. Einschicken dauert viel länger.
Ah, für meinen Fall habe ich es schon gefunden. Google hat mich auf die tiefer liegende Seite des Webauftritts geführt bzw. auf's PDF:
https://oldenburger-pferde.com/upload/formulare/Besitzerwechsel_16.04.2019.pdf
Der Oldenburger Pferdezuchtverband macht selbst. Besitzerwechsel 25 Euro, Namensänderung 30 Euro und 4 Euro Porto. Für Besitzerwechsel reicht der Equidenpass, für die Namensänderung muss man die Eigentumsurkunde mitschicken.
Falls Du nicht zufällig auch einen Oldenburger besitzt, würde ich auch so vorgehen:
- Recherche, wie der Name des Zuchtverbandes genau lautet.
- "Besitzerwechsel <Name des Zuchtverbandes>" bei Google suchen.
Mit Glück wirst auch direkt auf die Formalitäten geführt.
Und um die Frage zu beantworten: Ja, ich würde es nicht vernachlässigen. Natürlich passiert kaum was. Sein Tierarzt kennt einen oft so, dass er die Papiere nicht kontrolliert, sondern auch ohne den Eintrag des Eigentümers den Auftrag annimmt. Aber korrekt muss der Eigentümer einer Euthanasie zustimmen, außer es muss SOFORT geschehen, um schlimmstes Leid abzuwenden. Wenn jetzt der eigene Tierarzt keine Zeit hat und man wegen eines akuten Falles euthanasieren möchte, um das Tier nicht unnötig lange leiden zu lassen, wird ein völlig fremder Tierarzt vermutlich durchaus den Equidenpass sehen wollen. Ich habe auch einen Besitzerwechsel vornehmen lassen für ein Pferd, dessen Eigentumsurkunde der Vorbesitzer verloren hatte. Das war richtig teuer. Da der Vorbesitzer mir den Verlust nicht unterschreiben wollte, musste ich eine notariell beglaubigte Erklärung mitbringen. Die notarielle Beglaubigung hatte mich mehr gekostet als das Pferd, aber gerade, weil man vom Vorbesitzer seltsame Geschichten von ungerechtfertigt beschlagnahmten (und dafür zurückgeholten) Pferden gehört hatte, wollte ich da auf der sicheren Seite sein, dass ich rechtlich zumindest eine Chance habe.
Nee, du musst gar nichts eintragen. Wenn dein Pferd älter als 12 ist, braucht es auch keinen Chip. Der Pass muss beim Pferd sein, wer da drin steht oder nicht, ist der FN herzlich egal, zumal du keine Turniere gehst. Es gibt ja auch Rassen, die werden gar nicht bei der FN eingetragen, zB Isis, Quarter,...
Sollte man schon machen, da du sonst nicht als Besitzer eingetragen bist
Es scheint mir, dass eigentlich keiner wirklich genau weiß, was in dem Fall rechtlich stimmt.
Möchte nur keine Probleme bekommen.
Aber trotzdem danke für all die Rückmeldungen.
Was ich allerdings genau weiß ist, daß die Eigentumsurkunde nicht zwingend den Eigentum des Pferdes nachweist.
Zitat: Wer im Besitz der Eigentumsurkunde ist, ist entgegen landläufiger Meinung nicht automatisch auch Eigentümer des Pferdes. Ist das Eigentum an einem Pferd streitig, gilt die Vermutung, dass der Besitzer des Tieres auch dessen Eigentümer ist (§ 1006 BGB). Wird das Eigentum an einem Pferd nachgewiesen, steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Herausgabe der Eigentumsurkunde zu (§§ 985, 952 BGB).