Muss ich der Polizei meinen Namen nennen, wenn ich meinen Ausweis nicht dabei habe?
Die Frage mag seltsam klingen, und ich bin auch sicher nicht in dieser Situation, sondern schreibe derzeit einen Roman, in dem meine Hauptprotagonistin gemeinsam mit einer ,,Freundin" beim Sprayen erwischt wird. Sie ist nicht aktenkundig, dh. sie ist der Polizei nicht bekannt.
Nun tragen beide ganz bewusst kein amtliches Ausweisdokument mit sich, lediglich ein Handy und werden beim Wegrennen (gegen die Aufforderung, stehen zu bleiben) geschnappt, wollen allerdings nicht ihre Identität nennen. Sie kennen beide ihre Identität ebenfalls nur unter Decknamen. (Daher kann niemand gegen den anderen aussagen). Da beide noch minderjährig sind, würde es mich interessieren, was nun auf der Wache geschieht.
Beide stehen im Verdacht einer Straftat. Laut Gesetz dürfen Menschen nur bis zu 12 Stunden festgehalten werden, damit Name etc. festgestellt werden kann, danach müssen sie wieder freigelassen werden.
Gilt das bei Minderjährigen ebenso und haben sie ebenfalls das Recht, ihr Handy zu durchsuchen? Kann das Ganze wieder auf sie zurückfallen, wenn sie ein zweites Mal erwischt und dann identifiziert wird? Ist es überhaupt möglich, so einfach eine Identität festzustellen? Und was sind ihre Rechte?
5 Antworten
Ja, das musst du.
Ist sonst ein Owi gem. §111 OWiG und kostet bis zu 1000 Euro.
Also ja du musst wahrheitsgemäße Angaben zu deiner Person machen
Du musst keine Angabe zu Sache machen. Deinen Namen plus Adresse, Geburtstag/-Ort, Job und noch ein paar andere Dinge MUSST du nennen.
Daran kannst du nichts ändern.
Alles klar, danke :)
Auf einigen Seiten (beispielsweise von Ende Gelände) findet man nämlich auffordernde Aussagen dazu- was im genauen Gegensatz zu anderen Antworten hier steht. Aber in dem Fall knickt meine Prota eh irgendwann ein xD
Würde sie dabei bleiben, ihren Namen nicht zu nennen, würde dann das volle Programm starten mit Foto, Speicheltest etc.?
Ne, du würdest mit aufs Revier kommen. Dort würden weitere Maßnahmen kommen, also ED-Maßnahmen etc etc
Die nehmen sich das Handy und das wars dann.
Und irgendwann werden auch die Eltern auf den Trichter kommen, die Polizei zu informieren. (Vermisstenanzeige)
Haha. Du kannst doch nicht Straftaten begehen und dann einfach der Polizei sagen "ätschbätsch, ich sag euch nicht wer ich bin" - das klappt natürlich nicht.
Die finden das naürlich raus.
Mal davon abgesehen, dass irgendwelche Halbstarken sich in die Hose machen, sobald sie bei der Polizei sitzen. Die halten das niemals durch, einfach nichts zu sagen.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ein Straftäter, dessen Identität nicht festgestellt werden kann, nach 12 Stunden freigelassen wird?
Ich nehme einmal an, danach müsste sie einem Haftrichter vorgeführt werden?
Nein, die U-Haft kann der StA verfügen. Erst danach kommt der Haftrichter. Ich meine innerhalb der ersten 36h, bin mir da aber nicht ganz sicher.
Ja natürlich, wenn nicht kommst du in Beugehaft
Dann allerdings nur 12 Stunden? Oder muss die Polizei dafür sorgen, dass ich in elterliche Obhut komme?
Obhut ? Wenn du keine Adresse sagst ? Die behalten dich bis du schwarz wirst.
Würde in dem Moment nicht aber der Punkt greifen, dass sich niemand selbst belasten muss?