Muss ich der Polizei meinen Namen nennen, wenn ich meinen Ausweis nicht dabei habe?

5 Antworten

Ja, das musst du.

Ist sonst ein Owi gem. §111 OWiG und kostet bis zu 1000 Euro.

Also ja du musst wahrheitsgemäße Angaben zu deiner Person machen


DieSanfte123 
Beitragsersteller
 14.01.2022, 10:23

Würde in dem Moment nicht aber der Punkt greifen, dass sich niemand selbst belasten muss?

HfPol110  14.01.2022, 10:43
@DieSanfte123

Du musst keine Angabe zu Sache machen. Deinen Namen plus Adresse, Geburtstag/-Ort, Job und noch ein paar andere Dinge MUSST du nennen.

Daran kannst du nichts ändern.

DieSanfte123 
Beitragsersteller
 14.01.2022, 11:12
@HfPol110

Alles klar, danke :)

Auf einigen Seiten (beispielsweise von Ende Gelände) findet man nämlich auffordernde Aussagen dazu- was im genauen Gegensatz zu anderen Antworten hier steht. Aber in dem Fall knickt meine Prota eh irgendwann ein xD

Würde sie dabei bleiben, ihren Namen nicht zu nennen, würde dann das volle Programm starten mit Foto, Speicheltest etc.?

HfPol110  14.01.2022, 11:32
@DieSanfte123

Ne, du würdest mit aufs Revier kommen. Dort würden weitere Maßnahmen kommen, also ED-Maßnahmen etc etc

Die nehmen sich das Handy und das wars dann.

Und irgendwann werden auch die Eltern auf den Trichter kommen, die Polizei zu informieren. (Vermisstenanzeige)

Haha. Du kannst doch nicht Straftaten begehen und dann einfach der Polizei sagen "ätschbätsch, ich sag euch nicht wer ich bin" - das klappt natürlich nicht.

Die finden das naürlich raus.

Mal davon abgesehen, dass irgendwelche Halbstarken sich in die Hose machen, sobald sie bei der Polizei sitzen. Die halten das niemals durch, einfach nichts zu sagen.

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ein Straftäter, dessen Identität nicht festgestellt werden kann, nach 12 Stunden freigelassen wird?


DieSanfte123 
Beitragsersteller
 14.01.2022, 10:23

Ich nehme einmal an, danach müsste sie einem Haftrichter vorgeführt werden?

wiki01  14.01.2022, 13:15
@DieSanfte123

Nein, die U-Haft kann der StA verfügen. Erst danach kommt der Haftrichter. Ich meine innerhalb der ersten 36h, bin mir da aber nicht ganz sicher.

Ja natürlich, wenn nicht kommst du in Beugehaft


DieSanfte123 
Beitragsersteller
 13.01.2022, 18:18

Dann allerdings nur 12 Stunden? Oder muss die Polizei dafür sorgen, dass ich in elterliche Obhut komme?

Horus737  13.01.2022, 18:54
@DieSanfte123

Obhut ? Wenn du keine Adresse sagst ? Die behalten dich bis du schwarz wirst.