Die Frage mag seltsam klingen, und ich bin auch sicher nicht in dieser Situation, sondern schreibe derzeit einen Roman, in dem meine Hauptprotagonistin gemeinsam mit einer ,,Freundin" beim Sprayen erwischt wird. Sie ist nicht aktenkundig, dh. sie ist der Polizei nicht bekannt.
Nun tragen beide ganz bewusst kein amtliches Ausweisdokument mit sich, lediglich ein Handy und werden beim Wegrennen (gegen die Aufforderung, stehen zu bleiben) geschnappt, wollen allerdings nicht ihre Identität nennen. Sie kennen beide ihre Identität ebenfalls nur unter Decknamen. (Daher kann niemand gegen den anderen aussagen). Da beide noch minderjährig sind, würde es mich interessieren, was nun auf der Wache geschieht.
Beide stehen im Verdacht einer Straftat. Laut Gesetz dürfen Menschen nur bis zu 12 Stunden festgehalten werden, damit Name etc. festgestellt werden kann, danach müssen sie wieder freigelassen werden.
Gilt das bei Minderjährigen ebenso und haben sie ebenfalls das Recht, ihr Handy zu durchsuchen? Kann das Ganze wieder auf sie zurückfallen, wenn sie ein zweites Mal erwischt und dann identifiziert wird? Ist es überhaupt möglich, so einfach eine Identität festzustellen? Und was sind ihre Rechte?