Muss ich den Mietvertrag für Bürgergeld vorzeigen obwohl ich bei meinen Eltern lebe?
Kurz und knackig gefragt,
Muss ich für den Antrag auf Bürgergeld den Mietvertrag vorzeigen obwohl ich bei meinen Eltern lebe und sie die Miete zahlen?
4 Antworten
Das Problem hierbei ist, dass du unter 25 Jahren kein alleinigen Anspruch auf Bürgergeld hast.
Du und deine Eltern könnten nur als Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld bekommen, sofern deine Eltern zu wenig verdienen und Bürgergeld in Anspruch nehmen möchten.
Daher wird auch Mietvertrag gefordert und es wird auch noch mehr verlangt werden wie Kontoauszüge und Gehaltsnachweise deiner Eltern
Du mußt die Kosten der Unterkunft und Heizung, die Dir entstehen, nachweisen, wenn das Jobcenter sie erstatten soll.
Besser wäre es, wenn Du einen Mietvertrag zwischen den Eltern und Dir vorlegen könntest.
Wenn Du Dich nicht an der Miete beteiligst, wird nichts erstattet und Du mußt nichts vorzeigen :)
Andernfalls schon.
Nicht nur den, sondern auch sonstige Nachweise über das Einkommen und ggf. Vermögen deiner Eltern! Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft betrachtet und behandelt.
Nur wenn es einen Mietvertrag überhaupt gibt, in dem du auch namentlich fixiert bist!
Okay, also dann nicht, da ich nicht im Mietvertrag stehe
Ja, und genauso mußt du das dann auch deiner Jobcenter Sachbearbeiterin meinetwegen auch Mann darlegen.
Es müsste eigentlich gar nichts erstattet werden, könnte ich den dann einfach weg lassen?