Muss ich den Kostenvorschlag vom Vermieter akzeptieren?


10.09.2024, 05:52

Leider habe ich keine Haftpflicht

4 Antworten

"Nach dem Auszug wurde festgestellt, dass der PVC Belag im kleinen Badezimmer ersetzt werden muss." 

Wann nach dem Auszug oder schon bei der Rückgabe der Wohnung in deinem Beisein wurde das durch den Vermieter festgestellt? Was wurde genau bemängelt?

Hast du den Schaden schuldhaft verursacht, dann überlasse deiner Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung.

Gibt es kein Übergabe-Protokoll, als du ausgezogen bist?
Nach dem Auszug wurde festgestellt, dass der PVC Belag im kleinen Badezimmer ersetzt werden muss.

Hast du den Bodenbelag beschädigt, oder soll der Bodenbelag wegen Verschleiß ausgetauscht werden?

aber der Vermieter lässt das teuer von einer Firma machen und gibt mir Kostenvorschlag über 250€ und ich soll sogar unverzüglich bezahlen. 

So einfach geht es natürlich auch nicht.

Wenn der Vermieter Sachmängel geltend machen will, muss er den Mieter zunächst einmal in Verzug setzen.

Dies bedeutet: Der Vermieter muss dir zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung des Vertrags gewähren. Das sieht der Gesetzgeber so vor.

Der Kostenvorschlag ist ein Geschäft zwischen Handwerker und Vermieter.

Ein Kostenvoranschlag ist erfahrungsgemäß unverbindlich.

Der Belag selbst kostet angeblich knapp 66€. Was okay wäre und ich bezahlen würde,......

Hat dir der Vermieter Gelegenheit gegeben, den Belag selbst erneuern zu können?

Tipp: Der Mieter hat ein Recht auf Nacherfüllung. Hat der Vermieter dir dieses Recht verwehrt, kann er im Nachhinein keine Firma beauftragen und verlangen, dass du das bezahlst.


Funda197829556 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 05:51

Als die Waschmaschine für den Auszug bewegt wurde, habe ich den Schaden zuerst gesehen. Versucht mit herkömmlichen Putzmittel das zu entfernen. Ging nicht. Bei der Wohnungsübergabe zeigte ich es dem Vermieter. Er sofort an Firma gedacht. Ich wurde gar nicht erst gefragt, ob ich das selbst verlegen möchte.

Du musst doch keinen neuen Belag bezahlen, sondern nur den Schaden ersetzen, den du auch verursacht hast.

Das heisst, dass vom Preis des neuen Belags erst einmal der Wert abzuziehen ist, um den sich der Belag allein schon durch die vertragsgemaesse Nutzung verschlechtert hat (normaler Verschleiss). Nur wenn du einen hoeheren Schaden zu vertreten hast, kann dieser dann auch vom Vermieter geltend gemacht werden (also der Teil des Schadens, der ueber die normale Abnutzung hinausgeht). Keinesfalls kann der Vermieter aber auch Ersatz fuer den Teil des Schadens verlangen, der durch normale Abnutzung entstanden und dir somit gar nicht zuzurechnen ist. Den muss er schon selbst tragen.

Nein, ich würde es meiner Haftpflichtversicherung melden.