Muss ich beim Anfahren immer Links blinken?

11 Antworten

Nein.

Es kommt auf die Situation an. An einer Ampel beim Umschalten auf grün musst du natürlich nicht blinken, wenn du anfährst und geradeaus willst.

Wenn du aber aus einer parkenden/haltenden Situation heraus am Straßenverkehr teilnehmen willst, musst du links (oder rechts, je nachdem von welcher Straßenseite du kommst) blinken.


Franticek  16.11.2011, 11:16

Das Halten an der Ampel ist ja auch kein Halten im Sinne der StVO sondern ein verkehrsbedingtes Warten, was dem fliessenden Verkehr zugerechnet wird. Gleiches gilt z.B. auch beim Halten an Stoppschildern.

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Nic43  16.11.2011, 12:07
@Franticek

Aber das Anfahren bleibt ein Anfahren! DH für Skynoby!

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Terrorpinguin  16.11.2011, 15:01
@Nic43

Völliger Blödsinn. An einer Ampel fährt man nicht an, sondern weiter.

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Wenn du das Anfahren vom Straßenrand meinst: eindeutig JA.

In der Regel einfach zu merken: willst du nach freiwilligem Halt wieder losfahren musst du blinken. Musstest du verkehrsbedingt halten, dann nicht (außer logischerweise beim Abbiegen^^).

Beim Anfahren auch nicht nur auf den Rückwärtigen, sondern auch auf den Gegenverkehr achten, denn auch der hat Vorrang!

Denn wer vom ruhenden in den fließenden Verkehr einfährt, ist immer wartepflichtig.

Nein,wenn du in einer Einbahnstraße links parkst, kommt es auch vor dass du rechts blinken musst. Durch das Blinken zeigst du an dass du wieder in den Verkehr einfädeln willst. Im Falle eines Unfalls ohne Blinken bist ganz eindeutig du Schuld.


Eichbaum1963  16.11.2011, 11:38

Auch mit blinken wäre er beim Anfahren vom Straßenrad bei einem Unfall schuld, es sei denn der Unfallgegner fällt vom Himmel. ;))

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Nur, wenn Du links abbiegen möchtest, sonst macht es keinen Sinn ;-)

Warum solltest Du blinken, wenn Du vor einer roten Ampel stehst, die grün wird und Du geradeaus fahren möchtest?


humandevil  16.11.2011, 11:05

Du hast die Frage wohl nicht verstanden. Es geht darum wenn man rechts an der Seite hält und dann wieder einfädelt.

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Franticek  16.11.2011, 11:18
@Skynoby

Doch, - in der Frage war von Halten die Rede. Das Stehen vor einer Ampel ist aber kein Halten sondern verkehrsbedingtes Warten (ebenso das Halten an Stoppschildern), welches nach geltendem Recht nicht dem ruhenden sondern dem fliessenden Verkehr zugeordnet wird.

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Nic43  16.11.2011, 12:05
@Franticek

In der Frage war nicht von Halten die Rede, sondern von Anfahren!

Damit ist meine Antwort vollkommen korrekt!

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theoretisch ja, aber in der Praxis nicht immer ....


Terrorpinguin  16.11.2011, 11:05

Blödsinn. Es ist vorgeschrieben.

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