Muß ich auf der Mittelspur einer Autobahn Abstand halten zu einem notorischen Linksfahrer oder darf ich bis an ihn heranfahren ohne ihn rechts zu überholen?
Tödlicher Unfall auf einer dreispurigen Autobahn. PKW M näherte sich mit 160 km/h auf der mittleren Spur fahrend dem PKW L, der vor ihm permanent auf der linken Spur mit mit 130 km/h fährt. PKW L macht kurz vor PKW M eine Lenkbewegung nach rechts, ohne zu blinken, weil er angeblich auf die mittlere Spur wechseln wollte, bricht aber ab und bleibt auf der linken Spur. Der Fahrer M weicht aus, mit einem rechts/links Lenkmanöver. Dabei bricht das Heck des PKW M aus. PKW M kollidiert mit einem auf der rechten Spur fahrenden LKW. Fahrer und Beifahrer des PKW M erleiden tödliche Verletzungen.
4 Antworten
oder darf ich bis an ihn heranfahren ohne ihn rechts zu überholen?
Wenn du das "an ihn heranfahren" so gestaltest, dass du weiterhin dahinter bleibst und nicht neben ihn kommst, klar. Dann kommt man allerdings nicht in Bredouille, wenn der andere plötzlich nach rechts zieht. Sondern er macht das einfach und man selbst freut sich, dass links endlich frei ist zum Überholen.
Dein Unfallbeispiel zeigt deutlich, dass man eben doch jederzeit damit rechnen muss, dass ein Linksschleicher einsichtig wird und nach rechts zieht. Genau aus dem Grund darf man ja nicht rechts überholen.
Wenn man da so schnell heran fährt, dass man ein Problem bekommt weil der Linksschleicher endlich anfängt sich ans Rechtsfahrgebot zu halten, macht man definitiv was falsch.
Denn mal ehrlich: Man fährt nicht bis kurz vor knapp heran und steigt dann kräftig in die Eisen, damit man doch nicht neben den Linksschleicher kommt. Sondern der Fahrer M hatte eindeutig vor, den Linksschleicher rechts zu überholen. Und hat dieses Vorhaben mit seinem Leben und dem Leben eines Mitfahrers bezahlt.
Außerdem waren wohl auch die 160 km/h schlichtweg zu schnell für das Auto, den Fahrer und die Straßenbedingungen. Bei einer sicheren Geschwindigkeit kann man eine Vollbremsung machen, ohne die Kontrolle übers Fahrzeug zu verlieren.
Es ist gut, diese Meinungen zu hören aber ist ein Fahren auf der mittleren Spur nicht ein besseres Fahren als ein Drängeln auf der linken Spur.? Und muß man bei einem Linksfahrer mit einem Fahrspurwechsel rechnen, hingegen bei einem auf der rechten Spur fahrenden Fahrzeug nicht. Für den Linksfahrer wie für den Rechtsfahrer gilt doch §7, (5) STVO, dass er bei einem Fahrspurwechsel den Blinker setzen muß und sich sorgfältig überzeugen muss, dass er mit dem geplanten Fahrspurwechsel niemand gefährdet.
Ich würde sagen ja.
Denn da du rechts nicht überholen darfst, hast du auch nichts im virtuellen Sicherheitsabstand zu suchen – denn es gibt keinen Grund, noch näher aufzuschließen.
Deinen Beispielstext lese ich aber eher so, dass M bereits auf der linken Spur hinter L fährt und denkt, L fährt nach rechts – und zum Überholen beschleunigt. Dadurch verringert sich (bzw. verschwindet) der Sicherheitsabstand, noch bevor L rechts angekommen ist. Das ist verboten. Überholt werden darf erst, wenn der Vordermann den Fahrstreifen gewechselt hat.
Edit:M hat sich auf der mittleren Spur genähert
Also wenn es so ist, dass M ausgewichen ist, weil L nach rechts ziehen wollte (und nicht, weil er dies abgebrochen und wieder nach links gezogen ist), hat sich M auf jeden Fall falsch verhalten. Denn mit so einer großen Geschwindigkeitsdifferenz rechts an einen Linksspurschleicher heranzufahren, hat entweder ein unnötig starkes Bremsmanöver zur Folge, oder eben, dass der Sicherheitsabstand nicht eingehalten der sogar rechrs überholt wird.
Hätte M genug Abstand gehalten, hätte er nicht so plötzlich reagieren müssen. M hätte sich auch hinter L einreihen können, um die Überholabsicht klar zu machen. Denn wenn er sich auf der mittleren Spur einordnet, könnte es auch bedeuten, dass er weiterhin hinterher fahren will.
Letztendlich haben natürlich beide Schuld, denn ein nicht angekündigter Fahrstreifenwechsel kann auch sehr gefährlich sein. M trägt hier aber die größere Schuld, weil er nichts rechts von einem anderen Fahrzeug zu suchen hat, wenn er nicht überholt wird.
Hätte L den Wechsel nach rechts vollzogen und käme es zwischen den beiden zum Unfall, hätte L auf jeden Fall mehr Schuld (aber nicht unbedingt mehr als M), denn dann hätte er sich nicht gut genug umgesehen. Rechts überholen hin oder her, aber einfach rüberziehen geht halt auch nicht.
Also:
L fährt permanent links mit 130 km/h
M fährt auf der mittleren Spur mit 160 km/h
M darf nicht und will nicht L überholen
M bleibt auf der mittleren Spur nähert sich aber L ,
verstößt er damit gegen irgendeine Regel?
Wer nicht überholen will oder darf, muss auch den erforderlichen Abstand einhalten. Wenn nichts passiert, hat das keine direkten Folgen, aber wenn das dazu führt, dass man die Kontrolle verliert, hat man wohl etwas falsch gemacht. M kann sich natürlich auch erschrecken, wenn er genug Abstand hält, aber bei ausreichender Aufmerksamkeit ist die Wahrscheinlichkeit deutlich geringer.
Der Abstand nach der StVO gilt an sich nur für direkt hintereinander fahrende Fahrzeuge. Aber ein zu geringer Abstand könnte als beabsichtigtes Rechtsüberholen betrachtet werden.
Rechts überholen auf einer Autobahn ist schlichtweg verboten. Klar nervt es, wenn jemand stur links fährt, aber das solltest du aushalten.
Die Frage ist: muss man auf der mittleren Spur fahrend, Abstand halten zu einem PKW der auf der linken Spur fährt oder darf man an ihn heranfahren?
aus https://dejure.org/gesetze/StVO/4.html
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Auch wenn der andere nicht direkt vor dir fährt, solltest du damit rechnen, dass er die Spur wechselt. Dann fehlt dir der Abstand.
Letztlich gilt immer der §1: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__1.html
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Blöde ist natürlich, dass bei einem Fehlverhalten hinterher ein Richter entscheiden wird, wer keine Vorsicht hat walten lassen.
Fazit: warum unnötige Risiken eingehen, halte Abstand.
Du darfst neben ihm fahren, aber nicht überholen.
Die Antworten erstaunen mich, der Fahrer des PKW L verstieß mehrfach gegen die STVO
- gegen das Rechtsfahrgebot §2, (2)
- setzte vor dem begonnenen Fahrspurwechsel keinen Fahrtrichtungsanzeiger §7, (5)
- vergewisserte sich vor Beginn des Fahrspurwechsel nicht mit der notwendigen Sorgfalt, dass damit kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. §7, (5)
§ 7 Abs. 5 StVO legt demjenigen, der einen Fahrstreifen wechseln will oder ihn auch nur teilweise verlässt, ein Höchstmaß an Sorgfaltspflichten auf.