Muss ich Angst haben?

3 Antworten

Muss ich mit dem schlimmsten Fürchten?

Du musst gar nichts fürchten.

Wenn Dein Betreuer nicht freiwillig wechselt, sonder das Gericht darauf besteht, wird er/ sie vermutlich Probleme haben. Beispielsweise mehrfach nicht abgegebene Rechnungslegungen und Berichte, mehrere Zwangsgelder, entscheidende Fehler in verschiedenen Verfahren (z.B. den Meldepflichten nicht nachgekommen), fehlende Versicherung, Überschuldung, Eintrag ins Führugnszeugnis, was auch immer.

Sofern es ein Problem ist, das ausschließlich den Betreuer/ die Betreuerin betrifft, wirst Du davon nichts erfahren. Sofern es ein Problem ist, das in Deinem Verfahren verursacht worden ist, wirst Du in der Anhörung davon erfahren.

Sorgen machen musst Du Dir allerdings nicht. Wenn Du den Wechsel nicht willst, dann sag das in der Anhörung einfach.

Meist wird jemand ausgewechselt, wenn etwas unkorrekt mit ihm gelaufen ist. Du wirst es beider Anhörung erfahren, welcher Grund vorliegt.

Das wirst du dann erfahren, wir können auch nicht hellsehen.


NichtGronkh99 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 17:28

Soll ich mit dem schlimmsten Rechnen? Naja ich hab nix schlimmes getan, aber vielleicht mein betreuer.

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Therapeutic  30.05.2024, 17:33
@NichtGronkh99

Ist anderen doch egal, mit was du rechnest. Mir und anderen Menschen schadest du nicht damit, wenn dann nur dir selber.

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