Muss ich als Fahrradfa am Rand meiner Spur fahren oder darf ich auch in der Mitte fahren?

8 Antworten

es ist immer von der Verkehrslage abhängig. Du solltest einen Sicherheitsabstand zu parkenden Autos haben, jedoch darfst du nicht mittig auf der Fahrbahn fahren, wenn es dazu keinen Grund gibt. Ein Abstand zum Bordstein sollte, wenn es die Fahrbahn erlaubt rund ein halber Meter sein.


ampmark  03.12.2019, 21:40

Eine einfache Landstraße ist 5,5 m breit. Fähtst du mit 80cm Abstand und bist 60 cm breit, fährst du „mitten“ auf dem Fahrstreifen. Manche Autofahrer haben damit aber ein Problem. Bei Gegenverkehr kann man auch dann nicht überholen, wenn sich der Radler ganz dünne macht. Wo ist dann das Problem, ganz rüber zu fahren. Fühlen sich die Autofahrer dadurch beschnitten?

Wie wollt ihr selbst oder wie sollen eire Kinder überholt werden?

Das Fahrrad stellt kein tatsächliches Hindernis dar. Selbst wenn es dich ärgert, dass du 120 Sekunden hinterher fahren musstest, ist das wahre Hindernis der LKW hinter der übernächsten Kurve. Dem nährst du dann ohne zu Murren 10 min hinterher.

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StVO §2 Abs.2:

2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren

Lt. BGH ist dies erfüllt als Radfahrer bei 75 bis 80cm Abstand zum Gehweg.

1m bis 1,20m ist schon sehr viel.


ampmark  03.12.2019, 14:05

Die 0,8 m zählen aber von der Innenseite der Markierung bis zum Lenker bzw. Schulter. Dann ist der Reifen schon 1..1,1 m von der Markierung. Dazu kommt die „Pendelbewegung“.

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Smartass67  03.12.2019, 15:35
@ampmark

Du weißt es also besser als der BGH. Für wen hältst Du dich?

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RedPanther  03.12.2019, 17:11

Hast du bitte mal einen Link zu dem BGH-Urteil? Gerade die genaue Formulierung, ob der Abstand zum Lenkerende oder zum Rad gemeint ist, interessiert mich.

Aber spannend, dass auch wenn man den Abstand zwischen Randstein und Rad als Referenz nimmt, diese sogenannten "Radfahrerschutzstreifen" dafür zu schmal sind... erst recht, wenn man sich mal vorstellt, dass so ein Radfahrer links ein Bisschen über seine Räder hinaus ragt (gibt Leute, die behaupten das).

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Antitroll1234  03.12.2019, 17:40
@RedPanther
Hast du bitte mal einen Link zu dem BGH-Urteil?

BGH, 26.04.1957 - VI ZR 66/56

Gerade die genaue Formulierung, ob der Abstand zum Lenkerende oder zum Rad gemeint ist, interessiert mich.

Abstand ist der äußerst rechte Punkt, darauf beruht meine Antwort und gehe ich auch bei der gestellten Frage von aus.

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RedPanther  03.12.2019, 18:55
@Antitroll1234

Danke! Allerdings geht es da ja um die Gefährdung von Fußgängern... mich würde eher mal ein Urteil interessieren, wie es denn aussieht wenn hinter dem Randstein eine Wiese, ein Gebüsch oder eine Leitplanke kommt. Der Abstand zur Seite dient in diesem Fall der Sicherheit des Radfahrers selbst.

Abstand ist der äußerst rechte Punkt, darauf beruht meine Antwort und gehe ich auch bei der gestellten Frage von aus.

Ich glaube, das ist nicht jedem so selbstverständlich. Ich denke, dass eine ganze Menge Menschen instinktiv vom Rad ausgeht, allein schon weil man dieses beim Radfahren im Blick hat. Wenn das im Fall des Fragenden jetzt der Fall ist, seid ihr beide einer Meinung, nur formuliert ihr es unterschiedlich.

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Antitroll1234  03.12.2019, 20:05
@RedPanther

Weitere Urteile richten sich in etwa nach dem BGH und sprechen wie z.B. das OLG von unter einem Meter als angemessenen Abstand zum Bordstein. (Innerorts, stark befahren, Regen, dunkel: OLG Saarbrücken, Az. 3 U 186/77)

Ich glaube, das ist nicht jedem so selbstverständlich. 

Einen Abstand zu etwas anderen kann man ja nur mit der äußersten Seite einhalten, nicht mit der Mitte.

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In deinem vorgegebenen Streifen solltest du dich bewegen. Da das Fahrrad ein Balancefahrzeug ist, sollte schon eine Breite von 1,5 Metern berücksichtigt werden. So dass du zum Fußgängerweg und zur Fahrbahn für Kraftfahrzeuge einen sicherheitsrelevanten Spielraum hast. Das ist von vielen Faktoren abhängig. Von Dir als langsam fahrenden Fahrzeug verlangt man maximal 0,8 Meter seitlichen Abstand und von fahrenden Kraftfahrzeugen zu Dir 2,0 Meter.

Ich habe als Kind mal gelernt man soll immer rechts aber mit einer Armlänge Platz zum Bordstein und parkenden Autos fahren.

LG Knom


ampmark  03.12.2019, 14:07

An parkenden Autos solltest du so weit Abstand halten, dass du nicht vom Rad geholt wirst, wenn einer die Tür aufreißt. Also gut 1,5 m.

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apfelbus  03.12.2019, 14:10
@ampmark

Die Türen welchen Autos sind mehr als 1,5 m breit?

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Du musst

  • so weit rechts fahren, wie du kannst
  • so weit links fahren, wie es nötig ist.

Genaue Vorschriften gibt es nicht, nur einzelne Geruchtsurteile, die immer nur den jeweiligen Einzelfall betrachten.

Es macht zum Beispiel einen Unterschied, wie schnell du fährst. Es macht einen Unterschied, ob du an geparkten Autos entlang fährst, wo jederzeit ein Fahrer die Tür öffnen kann. Es macht einen Unterschied, wie eben die Straße ist, ob du z.B. dich einfach links von irgendwelchen Gullideckeln halten musst.

Ich bin da recht schmerzlos. Sobald ich merke, dass Autofahrer mich auch noch bei Gegenverkehr überholen, fahre ich auf der Mitte der Spur. Damit auch der letzte Vollspast merkt, dass man Radfahrer nicht sicher überholen kann, solange Gegenverkehr kommt. Und ja, das teile ich so auch dem Richter mit: Dass ich so weit vom Straßenrand entfernt fahre, war zu meiner Sicherheit notwendig. Der Fall wäre anders gewesen, wenn ich mich darauf verlassen könnte, dass die Überholenden ihre 1,5 m Abstand halten (aber klar, dann könnte man ja nicht mehr bei Gegenverkehr überholen).