Muss einen der Lehrer bei einer Klassenarbeit auch nicht auf Toilette gehen lassen, wenn man groß muss?

5 Antworten

Wenn du auf Toilette musst, muss der Lehrer dich gehen lassen. Hört sich übertrieben an, aber der Toilettengang gehört zu den Menschenrechten.

Allerdings dauert so eine große Sitzung im Normalfall ja etwas länger als eine kleine. Von daher liegt für den Lehrer die Vermutung nah, dass auf der Toilette eine Spickzettel oder Ähnliches versteckt ist und der vermeintliche Toilettengang zum Schummeln genutzt werden soll. Daher wird er das nicht gern sehen, wenn jemand während einer Klassenarbeit auf Toilette muss.

Das ist übrigens auch der Grund warum bei Abiturprüfungen jeder Toilettengang eines Schülers protokolliert wird.


DarkyMoon  15.08.2018, 13:31

bei uns wird das sogar schon Unterricht protokolliert und auch in normalen klassenarbeiten/klausuren

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Dich nicht auf Toilette zu lassen ist in Deutschland verboten.
Wenn du zur Toilette möchtest, muss er dich gehen lassen.

Ja er muss dich gehen lassen.
Es gibt Ausnahmen bei Klassenarbeiten:

- Ein Mitschüler welcher grade dieselbe Klausur schreibt befindet sich grade auf dem Klo
- Ein Mitschüler, welcher früh mit der Klausur fertig war, ist schon gegangen.

Letzteres wird aber vorher angekündigt:
„Wenn XY nun geht, darf keiner mehr für den Toilettengang das Klassenzimmer verlassen“

Man kennt es

Hallo.

Ja er muss dich gehen lassen, aber die Uhrzeiten werden dokumentiert.

Hier steckt oft das Schummel mit rein des die Dokumentation.

In der Verwaltungsschule wurde die Sachen vorher Kopiert.

Mit Gruß

Bley 1914

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Du dürftest auf die Toilette gehen, allerdings nur bis der erste Schüler in deiner Klasse seine Arbeit abgegeben hat. Dann bekommst du nochmal die Anweisung vom Lehrer, ob jemand noch auf die Toilette muss. Wenn niemand muss und der Schüler weg ist, darf man nicht mehr auf die Toilette bis die Arbeit für dich vorbei ist.


tabularasa13  20.12.2018, 19:54

Nein, da nach gängiger Rechtssprechung es ein Menschenrecht ( und auch durch Art. 1 GG geschützt) ist, seine Notdurft Menschenwürdig zu verrichten.
Da stellt die Prüfungssituation auch keine Ausnahme da.

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