Muss eine neue Übersetzung beim Motorrad eingetragen werden?

5 Antworten

Vom Übersetzungsverhältnis ist die Beschleunigng und die Endgeschwindigkeit abhängig. Wenn Du das Übersettzungsverhltnis änderst, musst Du es durch TÜV / DEKRA abnahmen lassen, da keine Gutachten dafür vorliegen ist das Einzelabnahme.

Du solltest auch bedenken, dass es Motorräder gibt, die das Tachosignal am Getriebe abnehmen, dann stimmt die Geschwindigkeitsanzeiges Deines Tachos nicht mehr, wenn Du das Übersetzungsverhältnis änderst.

Das kommt darauf an. Es gibt da einen kleinen Toleranzbereich in dessen es Eintragungsfrei bleibt. Ist die neue Übersetzung drüber wäre sie Eintragungspflichtig weil sich das Verhältnis Drehzahl/Geschwindigkeit zu sehr ändert. Auch das Geräusch bzw. Abgasverhalten spielt da dann auch eine Rolle.

Ja, denn es ändert sich die Höchstgeschwindigkeit, ggf. auch das Abgasverhalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Auf alle Fälle. Die betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erlischt automatisch damit. Ggf auch Steuer weil andere Werte vorhanden sind, wie mehr Leistung oder mehr Abgas. Nur eine TÜV Abnahme und Eintragung der technischen Daten kann dich vor Strafen und ggf finanziellen Ruin bei einem Unfall schützen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Salue

Theoretisch ja, denn es ändert sich das Abgas- und Geräuschverhalten. In der Praxis habe ich aber noch nie einen Experten gesehen, der die Zähne nachzählt

Je nach dem wo der Tacho abgenommen wird, kann es aber sein, dass der Tacho dann zuwenig anzeigt. Das wäre verboten, der darf nur übertreiben.

Bei kleinen Maschinen kann es sein, dass die Endgeschwindigkeit dann tiefer liegt, weil sie nur noch im zweithöchsten Gang erreicht wird.

Tellensohn