Paragraph 53, Abs 2 SchulG NRW bei 20 min Verspätung?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu oben genanntem Paragraphen.
Als Grund zur Anwendung ist unter anderem 'Fernbleiben vom Unterricht' aufgeführt.
Nun ist hier folgendes passiert: Mein Kind ist nach der Pause nicht direkt zur 3. Stunde in ihren Klassenraum gegangen. Sie hat draussen auf eine Lehrerin gewartet, um sie was zu fragen. Somit ist sie 20. Minuten zu spät zum Unterricht erschienen.
Daß das nicht geht, ist mir völlig klar und auch mein Kind hat es nach einem Gespräch sowohl mit der Lehrerin als auch mit mir, eingesehen.
Meine Frage ist jetzt nur: ist dieses Zu spät kommen wirklich ein Grund für einen schriftlichen Verweis nach Paragraph 53??
Kann mir jemand was dazu sagen? Oder mir vielleicht sagen wo ich mich informieren kann?
Hat deine Tochter denn eine Verweis bekommen ?
Ja, hat sie
2 Antworten
Meine Frage ist jetzt nur: ist dieses Zu spät kommen wirklich ein Grund für einen schriftlichen Verweis nach Paragraph 53??
Halte ich für maßlos überzogen, soweit das Kind nicht ständig "unangenehm" auffällt.
Ja klar. Es ist eine erzieherische Maßnahme.
Hm…ich bin wirklich kein Querschießer. Alles soll seine Ordnung haben. Aber das finde ich wirklich übertrieben.
Oh nein, ganz bestimmt nicht. So eine bin ich nicht😂😂
Ok, wenn das ständig passiert, finde ich es auch angebracht. Aber das war das erste Mal und da kriegt man sofort einen Verweis nachhause geschickt??