Muss die Brille abgeholt werden?
Guten Morgen zusammen, brauche hier mal euer Schwarm wissen. Bin vor 2 Wochen bei Apollo Optike gewesen um mir eine Brille anfertigen zu lassen, überraschenderweise bat man mich nachdem ich mir die Brille ausgesucht hatte und alles erledigt war, einen Teil des Rechnungsbetrages an zu zahlen. In meinem Fall 250 Euro mit der Aussage, das würde so gehandhabt werden weil viele Kunden Ihre Brille einfach nicht abholen würden ,und die Bestellung sonst nicht in Auftrag gegeben wird. Diese hatte ich natürlich nicht dabei und bin mit denen so verblieben dass ich die Anzahlung im Laufe des Tages vorbei bringen würde. Wie es dann so ist kam eins mit dem anderen kurz gesagt, bin nicht dagewesen um an zu bezahlen. In der selben Woche hatte ich ein anderes Angebot von Brillen.de wahr genommen weil ich hier für eine Gleitsichtbrille nur 170 anstelle von 500 Euro wie bei Apollo bezahlen sollte. Da ich bei Apollo nicht an bezahlt hatte bin ich davon ausgegangen dass sich das sowieso erledigt hätte. Genau 2 Wochen später also gestern, rief mich plötzlich Apollo an und informierte mich darüber das die Brillen nun fertig seien und zur Abholung bereit liegen würden. War natürlich total geschockt das die jetzt doch die Brillen fertig gemacht hatten denn eigentlich sollte ich die ja erst an bezahlen. Da dieses gestern auf den Tag genau 2 Wochen her war und ich meines Wissens ja jeden Vertrag innerhalb 2 Wochen widerrufen kann, habe ich diese Möglichkeit genutzt und eine Email mit meinem Widerruf des Vertrages an Apollo gesendet weil ich natürlich jetzt nach Brillen.de das Angebot für 170 Euro nutzen möchte. Komme ich damit durch oder ist der Vertrag mit Apollo bindend und ich muss die Brillen Kaufen ?
6 Antworten
Mit dem Auftrag hast du doch einen gültigen Vertrag mit Apollo abgeschlossen.
Wieso hast du nicht wenigstens bei Apollo Bescheid gegeben, dass du die Brille nun doch nicht haben willst? Dann hätte man den Auftrag ggf. noch stornieren können und die hätten jetzt nicht deine Gläser als Müll rum liegen.
Ich vermute mal, dass Apollo deinen Auftrag über deren Zufriedenheitsgarantie abwickeln wird, aber verdient hast du es eigentlich nicht, find' ich, denn man vergisst nicht einfach so, dass man was in Sonderanfertigung bestellt hat und künmert sich dann nicht drum, wenn man es dann doch nicht haben will.
Das hat damit doch gar nichts zu tun. Der Vertrag kam mit deiner Bestellung zustande - Anzahlung hin oder her, du hättest Bescheid geben müssen, wenn du die Brille doch nicht haben willst, das gehört sich einfach so. Selbst wenn die wegen der fehlenden Anzahlung die Anfertigung nicht ausgeführt hätten, würde deine ausgewählte Brille als offener Auftrag die ganze Zeit im Laden rumliegen und keiner wüsste, was da nun ist. Hättest du Bescheid gegeben, hätten die die Fassung wieder ins Regal gehängt, anstatt zur Verglasung zu geben und die Brille anderweitig verkaufen können.
und ich meines Wissens ja jeden Vertrag innerhalb 2 Wochen widerrufen kann
Wie peterobm schon sagte, gilt das natürlich nicht, wenn du dir etwas im Geschäft kaufst, und erst recht natürlich nicht, wenn etwas extra für dich angefertigt wird - wie eine Brille.
vielen Dank für die Info, man lernt halt immer dazu...shitt
Ich denke schon, dass Du die Brillen abholen musst.
Hast Du das schriftlich?
Und nicht jeder Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Kannst Du selbst im Internet recherchieren.
ich habe zwei Zettel mitbekommen mit dem Auftrag wo jeweils die Brillen mit unterschiedlicher Auftragsnr aufgeführt sind
Der Vertrag ist bindend, da die Brille ja eine Sonderanfertigung ist und die sonst niemand gebrauchen kann.
ich meines Wissens ja jeden Vertrag innerhalb 2 Wochen widerrufen kann
Richtig - bei Haustürgeschäften und Online 😂😂😂
nicht jedoch bei Bestellungen persönlich im Geschäft abgeschlossen
peterobm, erst einmal vielen Dank für deine Antwort...Hmmm..ich denke dass gilt in Deutschland für alle Verträge..unabhängig davon ob Online oder im Geschäft abgeschlossen ?
Du ich habe hier eine ganz normale Frage gestellt und ich verbitte mir solche überflüssigen Kommentare okey ?
konnt ich mir nicht verkneifen bei der Vorlage. nicht bös gemeint
Brillen sind Sonderanfertigungen und fallen schon aus diesem Grund nicht unter dieses Gesetz.
Viele Dank für deine Antwort, bitte genau lesen was ich geschrieben habe, ich hatte mich da nicht mehr gemeldet weil man mir mitteilte das nur bei Anzahlung der Auftrag erstellt wird... von daher bin ich davon ausgegangen dass sich das dann wohl erledigt hätte, zwischenzeitlich hatte sich dann einfach was anderes ergeben