Muss der Vermieter eine Dusche zur Verfügung stellen?
Die Dusche ist mal wieder verstopft, und ich kann mich dementsprechend nicht reinigen! Muss der Vermieter eine Dusche zur Verfügung stellen? Bzw. ein Hotel?
8 Antworten
Nein, eine Badewanne oder ein Waschbecken reichen.
Versuch es mal mit nem Pömopel
Was kippst du da alles rein?
Das sieht mir nach einigen selbstverschuldeten Verstopfungen aus.
Wenn die Dusche verstopft ist, muss diese Verstopfung wieder beseitigt werden.
Normalerweise zahlt der Vermieter das beseitigen der Verstopfung, aber wenn du dort Sachen reinkippst, die dort absolut nicht rein gehören, zahlst du die Reparatur selber.
Und ein Anspruch auf Hotel hast du deswegen nicht.
ok, dann muss er auch für die Beseitigung der Verstopfung sorgen.
teile es ihm mit und wenn er sich weigert, kann eine Mietminderung von bis zu 30 % gefordert werden.
Hat er, so das Foto.
Bei Schäden wie hier, darf anderweitig geduscht werden, bis zum Abschluss der Reparatur, so die Gerichte hier bei uns.
Beginnend bei Nachbarn, Oma, oder Eltern oder Freundin oder im Freibad oder beim Sport, Arbeitgeber und so.
Viel Glück.
Hast du dem Vermieter das Problem aufgezeigt und ihm eine entsprechende Frist zur Instandsetzung eingeräumt?
Weißt du ob der Siphon verstopft ist oder es sich um eine Verstopfung des Abflussrohres handelt?
Wenn es das Rohr wäre, wären wahrscheinlich auch andere Waschbecken betroffen …
aber i.d.r. ist es in der Dusche der Siphon, es drin denn man duscht sein Geschirr da drin …soll es ja auch geben
kippe nichts rein! Das hat was mit dem Anschluss in der Küche zu tuen! Der Vermieter hat dort alles rein gekippt !!!