Abgebrochene Plastik im Duschablauf, wer zahlt?
Hallo Zusammen,
ich bin nun seit vier Jahren Mieter in meiner Wohnung. Vor einigen Tagen habe ich den Abfluss meiner Dusche gereinigt, da der verstopft war. Hierbei ließ sich der weiße Ring(glaube den nennt man Siphon) nicht bewegen und da die Platte, die aus Plastik besteht ist abgebrochen. Hier die Anleitung:https://rohrverstopfungwastun.de/abfluss-dusche-verstopft-siphon-reinigen/.
Es ist nicht wie dort abgebildet die Platte mit Schrauben befestigt und waren nur geklebt.
Die Dusche muss nun schon relativ alt sein und da das ja nur Plastik ist musste sowas irgendwann passieren.
Meine Frage ist jetzt, muss ich die Reparatur zahlen oder mein Vermieter?
2 Antworten
Höchstwahrscheinlich war der obere Siphon-Teil nicht geklebt, sondern verschraubt. Manche werden im Gesamten verschraubt oder haben andere Befestigungen, als auf deinem Bild gezeigt.
Was du für einen Kleber hälst, ist vermutlich eine Abdichtungs-Paste; sie klebt nicht, bietet aber einen gewissen Widerstand wenn man das Oberteil abmachen will.
Wenn das der Fall war, bezahlst du selbst die Reparatur.
Einen Siphon reinigst du am einfachsten ohne was abzumontieren. Nimm ein halbes Glas voll Waschmittel und schütte es in den Abfluss. Zunächst kein Wasser drauf, das Pulver sollte jedoch alles in den Abfluss (höchstens zum Reinspülen ein wenig Wasser. Dann wartest du ein paar Minuten und schüttest 2-3 Liter kochendes Wasser nach. Das sollte reichen.
Waschmittel höre ich zum ersten mal, hätte Angst das es verklumpt und die Verstopfung ehr verschlimmert . Alles andere sehe ich genauso.
Zunächst mal, das Siphon sitzt unter dem Abfluss und ist von oben nicht zu erreichen. Der sitzt unter der Duschtasse / Badewanne / Waschtisch / Spülbecken. Nur beim WC kann man direkt hinein sehen und nur da ist es direkt in der Keramik. Das ist der Rohrbogen in dem ständig Wasser stehen bleibt und dadurch verhindert, dass Gerüche aus der Kanalisation und dem Rohrsystem durch den Abfluss aufsteigen können. Solltest Du den unter der Dusche zerlegt haben, dann hast Du sechs richtige. Zur Reparatur muß die Duschtasse ausgebaut werden. Es gibt Duschtassenverkleidungen mit Revisionsöffnungen, aber das ist ehr die Ausnahme.
Zu deiner eigentlichen Frage,
Wer fremdes Eigentum beschädigt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Nur der Eigentümer darf bestimmen, durch wen und mit welchem Material die Reparatur ausgeführt wird. Als Schadensersatzpflichtiger trägst du die Reparaturkosten bis höchstens zum Wiederbeschaffungswert, sowie alle Kosten die dem Eigentümer durch die Instandsetzung entstehen. Das sind in dem Fall schnell mehrere hundert bis mehrere tausend Euro.
Eine private Haftpflichtversicherung tritt nur für Schäden ein, die widerrechtlich entstehen, eine Mietwohnung benutzt man aber nicht widerrechtlich, folglich kann man sie nicht widerrechtlich beschädigen. Nur wer den optionalen Baustein "Mietsachschäden" in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen hat, ist als Mieter gegen Reparaturkosten und Nebenkosten der Reparatur versichert. Die Versicherung prüft in dem Fall auch, ob überhaupt Schadensersatzpflicht besteht und prüft ob die Höhe der Reparaturkosten angemessen ist. Nebenkosten der Reparatur werden in voller Höhe übernommen.