muss der Vermieter die Abwasserkosten für die Gartenbewässerung erstatten?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gilt für alle Vermieter ein Wirtschaftlichkeitsgebot. Da der Zähler nun schon mal existiert, muss er auch dafür sorgen, dass das Gartenwasser beim Abwasser raus gerechnet wird. Das bedeutet für Euch, wenn er das nicht tut, zieht Ihr Euch selbst die Abwassergebühr für das Gartenwasser ab. Dann wird er sich schon kümmern.


bwhoch2  23.10.2019, 19:12

Danke für die Auszeichnung.

0

Ja, eigentlich schon. Sonst würde das ja alles keinen Sinn ergeben. Er kann allerdings die Kosten für den Zähler weitergeben, denke ich.

Also diese Grundgebühr (außer die wird auch erstattet)


Leuchtturm1301 
Beitragsersteller
 22.10.2019, 15:07

Danke KidCaprisonne. Sei mir nicht böse, aber eigentlich hilft mir nicht wirklich weiter. Danke Dir trotzdem.

0

Die Kommune erlassen die Abwassergebühr erst ab einem Mindestverbrauch (oft acht Kubikmeter pro Jahr) für Gartenbewässerung u.ä. und bei der Benutzung eines von ihnen montierten Zählers. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, wird das Gartenwasser bereits in der kommunalen Gebührenrechnung entsprechend berücksichtigt. Lasst Euch die Belege zeigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Leuchtturm1301 
Beitragsersteller
 22.10.2019, 15:04

Danke für Deine Antwort. In unserer Stadt ist es anders. Die Rechnungen der Stadt haben wir eingesehen. Hier musst Du den Wasserzähler sozusagen registrieren und jährlich den Zählerstand melden, dann erstattet die Stadt mit dem Steuerbescheid diese Abwassergebühren. Meine Frage geht aber dahin, ob unser Vermieter diesen Aufwand (über 30m³) betreiben muss und uns die Kosten erstatten muss oder ob er das nicht tun muss.

0
Guekeller  22.10.2019, 16:08
@Leuchtturm1301

Er muss korrekt abrechnen. Das heißt, er darf nur Nebenkosten in exakt jener Höhe verlangen, wie sie ihm selbst entstanden sind. Allerdings darf er die Kosten fürs Messgerät umlegen. Bei Wasserzählern ist dies die Laufzeit der Eichgültigkeit, also 7 Jahre.

0

Bekommt ihr darüber keine Abrechnung?

Was steht dazu in eurem Mietvertrag?


Leuchtturm1301 
Beitragsersteller
 22.10.2019, 14:03

im Mietvertrag ist das nicht geregelt. Ja, in der Nebenkostenabrechnung taucht der Verbrauchswert des Zählers auf, nur zahlen wir dafür Frisch- und Abwassergebühren.

0
Menuett  22.10.2019, 14:05
@Leuchtturm1301

Hast Du den Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass man das mit den Stadtwerken anders abrechnen kann?

0
Leuchtturm1301 
Beitragsersteller
 22.10.2019, 14:06
@Menuett

Ja, in 2016 hat er uns das Abwasser auch erstattet. Jetzt hat er offenbar vergessen, die Verbrauchsmenge der Stadt zu melden und behauptet, die Erstattung wäre nur ein Entgegenkommen seinerseits.

0
Menuett  22.10.2019, 14:09
@Leuchtturm1301

Da ist es sehr blöd, dass dazu nichts im Mietvertrag steht.

Seit ihr in einem Mieterverein?

0
Leuchtturm1301 
Beitragsersteller
 22.10.2019, 15:05
@Menuett

Nein, aber rechtschutzversichert. Aber eigentlich verstehen wir uns mit dem Vermieter ganz gut, insofern wollten wir nicht gleich das ganz große Geschütz auffahren.

0