Muss der Unfallverursacher dem 3-jährigen Kind wohl jetzt Unterhalt zahlen bis das Kimd 18 Jahre alt ist?

6 Antworten

JEIN! Das Kind hat natürlich anrecht auf eine Weisenrente etc. die muss der Unfallverursacher, oder in dem Fall die Haftpflichtversicherung wohl übernehmen.

Erstmal muss ja der Unfallhergang vollständig geklärt werden. Und Unterhalt nach BGB muss der Fahrer eh nicht zahlen.

Ob seine Haftpflichtversicherung eine Entschädigung zahlen muss wird man dann sehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Wenn er schuldig ist, wird er den Schaden ersetzen müssen. Wenn er eine Versicherung hat, wird diese das übernehmen.

Und nein, bei 18 Jahren ist da noch lange nicht Schluss. Kann aber gut sein, das alles mit einer einmaligen Zahlung abgegolten wird.

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Also zunächstmal gibt es ja eine Haftpflichtversicherung die zahlt.

Und grundsätzlich ist das Kind beim einem Schadenersatz so zu stellen, als hätte es den Unfall nicht gegeben. Das umfasst natürlich auch den entgangen Unterhalt, sofern und soweit dieser nicht durch andere Leistungen, wie etwa Waisenrente ausgeglichen wird.

Voraussetzung natürlich der Unterhaltspflichtige hat den Unfall nicht selbst verursacht.

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Ob und in welchem Maße das Kind eine Entschädigung bekommt, das entscheiden Gerichte. Und nein, der Fahrer selber muß nciht zahlen, dafür gibt es eine KFZ-Haftpflichtversicherung, die auch für Personenschäden aufkommt.