Muss bei Gefahrgut der Käufer oder der Verkäufer die Rücksendekosten übernehmen?

4 Antworten

Da gibt es keine Sonderregelung für Gefahrgut. Rücksendekosten trägt generell IMMER der Käufer. Außer der Verkäufer bietet freiwillig was anderes an

Kommt auf die genauen Umstände an. Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied ob Gefahrgut oder nicht

Kommt auf den konkreten Fall und ggf. das dahingehend vertraglich vereinbarte an.

Der Käufer kann IMMER dafür belangt werden, die Rücksendekosten zu übernehmen :)

Ausser es steht so im Vertrag, dass der Verkäufer es übernimmt. Aber es ist kein Recht auf das man bestehen kann von sich aus.