Müssen wir Anfahrts-, Reparatur und Überprüfungskosten im Garantiefall übernehmen?
Hallo,
ich hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen. Wie haben folgenden Fall vorliegen:
Unsere Samsung Waschmaschine hat kurz nach Ablauf der Garantie den Geist aufgegeben. Jedoch zeigt sie einen 3E Fehler an, welcher laut Angaben auf Samsungs Website ein Motorfehler ist. Auf den Motor gibt Samsung 10 Jahre Garantie. Klingt ja eigentlich nicht schlecht. Jedoch besteht Samsung darauf, dass wir die Anfahrts-, Überprüfungs- und Reparaturkosten des Technikers übernehmen sollen.
Ist dies rechtens? Uns falls nicht: gibt es irgendwelche Gesetze welche ich dem "Kundendienst" um die Ohren hauen kann?
3 Antworten
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und diese kann ausgestaltet werden, wie der Anbieter das möchte. Anders sieht es bei der gesetzlichen 24-monatigen Gewährleistung aus, da gibt es feste Regeln.
Da die Garantie abgelaufen ist, ist nur der Motor selbst kostenlos. Den Rest darfst du bezahlen. Im Falle, dass der Motor tatsächlich defekt ist, müssten m. E. die Überprüfungskosten entfallen. Da sollte man die AGB von Samsung genau durchlesen.
Klar gibt es ein Gesetz names BGB. Darin steht, dass du eben nicht die Anfahrtskosten u. ä. übernehmen musst.
ABER: Das gilt nur für die Gewährleistung und hier handelt es sich wohl nur um die Garantie, eine freiwillige Leistung des Verkäufers und der darf es nach belieben einschränken.