Müssen Nikor-Tanks ( Heizöl )Bestandstank-Anlage von 1979? Typ Classic 2x2.000 Liter nach 38 Jahren Ausgetauscht werden sind vor kurzem durch den Tüv nach AwSV?
1 Antwort
Kommt auf den Zustand der kompletten Tankanlage (Tanks, Auffangwanne, Leitungen) an.
Schaden wird ein Austausch nach knapp 40 Jahren aus rechtlicher Sicht zwar sicherlich nicht, da im Fall eines Ölschadens keine Versicherung mehr bezahlen wird.
Aber gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, nur der ordnungsgemäße Zustand der Anlage.
Prüfpflichtig ist diese Anlage nur in bestimmten Bundesländern, in Bayern z.B. erst ab 10.000 Liter und einmalig bei Inbetriebnahme einer Neuanlage.
Nachzulesen in der AwSV.
Wenn die Auffangwanne in Ordnung ist, alle Leitungen dicht sind, ein funktionierender GWG vorhanden ist und auf Einstrangsystem umgestellt wurde, ist die Anlage i. d. R. soweit i. O.
Bei Austausch macht es Sinn, keine Batterietanks mehr einzusetzen, sondern einen standortgefertigten GFK-Tank zu installieren.
Der ist vollkommen geruchsdicht, hat keine Verbindungsleitungen, die undicht werden können und man bekommt 30 Jahre Garantie auf den Tank.
Auffangwanne habe ich nicht die wurden hingestellt angeschlossen und in Betrieb genommen durch Heizungsfachbetrieb 1979 tüv war da sagkte es ist alles in Ordnung auch das Landratsamt sagte zum ,,Jetzigen Zeitpunkt`` allle ab 1.000 Liter sind Prüfpflichtig vor in Betriebnahme steht in der AwsV drin