Müssen ins Grundbuch beide Brüder eingetragen werden?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Mutter kann in der Tat machen , was sie will.

Ihr habt es ja lediglich bewirtschaftet ohne Vertrag.

Keine Ahnung, was die Mutter sich dabei gedacht hat. Ihr könnt nur sofort die Notbremse ziehen und nix mehr investieren, nix mehr machen.Die Sachen, die ihr angeschafft habt, abbauen (Gartengeräte - was weiss ich).

Aber vorerst könnt ihr nochmal reden mit ihr.

Noch ist es ja nichts passiert. Ihr müsst ihr die Konsequenzen aufzeigen davon. Es ist ja auch fatal für sie, denn wenn die im Grundbuch drinnen stehen, gehört es denen ja mit oder auch....

Die Mutter muss von irgendwem beeinflusst worden sein oder macht irgendwas ohne das ihr selber klar ist, was da passiert. So ein Grundstück ist ja auch eine Altersvorsorge und die Mutter ist erst 66 jahre alt.

Vielleicht ist ihr die Grundsteuer zu viel?

Ihr müsst unbedingt das Gespräch suchen.

Und egal welche Vereinbarung ihr trefft: nur mit eigenhändiger schriftlicher Unterschrift mit ort und Datum wäre eine Vereinbarung z.Bsp Pachtvertrag oder ähnliches für euch gültig.....


mickimaus2205 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 18:27

Mein Partner und ich sind 66,die Mutter ist 84 und mein Partner und seine Mutter sprechen schon seit Jahren nicht mehr,weil sie nur diesen Bruder vergöttert und mein Partner war nur ihr Arbeitspferd

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Elizabeth2  18.05.2020, 20:41
@mickimaus2205

oh falsch gelesen mit dem Alter.

Um Arbeitstier zu sein, dazu gehören immer zwei. Ich weiss nicht, ob du da Zugriffsmöglichkeiten seelischer Art bei deinem Partner hast.

Wenn dein Partner sich all die Jahre nicht gewehrt hat und das hat mit sich machen lassen und nun auch die Füsse still hälst, kannst du nichts machen. Da kommst du nicht durch.

Das hat jetzt mit Erbe oder Gartengrundsück nix zu tun, dein Partner hat die Möglichkeiten sich durchzusetzen und als Arbeitstier nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Wenn er sich bisher ausnutzen liess, wird es weiter so sein.

Du selber kannst nur deinen Partner im Stich lassen mit Mithilfe bei dieser Gartenarbeit.Damit er merkt, was da abgeht.

Ich hoffe, dein Partner ist nun auch sauer genug, denn er muss sich durchsetzen bei seiner Mutter. Du hast bei dieser Frau Null Chance, aber das weisst du ja......

Ich kenne diese Problematik zur Genüge, nur ein bisschen anders. Ich bin sicher, du weisst genau , was ich meine. ......

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mickimaus2205 
Beitragsersteller
 19.05.2020, 06:00

Liebe Elisabeth,ich danke Dir ganz herzlich für die beiden sehr aufschlussreichen Antworten.Ja,bei meinem Lebensgefährten hat es Klick gemacht,ich wollte mich schon trennen wegen der vielen Gartenarbeit,aber wir haben aus dem Familiengarten ein reines Paradies gezaubert...er nahm wirklich an,ihm würde auch die Hälfte gehören,aber man hat ihn jahrelang hingehalten.Ich habe vor 2 Tagen den Bruder gefragt,wie es sich verhält und dieser sagte,dass er oder sein Sohn jetzt von der Mutter aus ins Grundbuch eingetragen werden.Man verlangte sogar noch Geld von uns beiden anteilmäßig für einen neugelegten Stromanschluss,wir sollten 800€ bezahlen,und so kam die ganze Sache raus.

Wir sind bereits am Packen und räumen das Gartenhaus aus

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Elizabeth2  19.05.2020, 08:55
@mickimaus2205

Mir fehlen schlicht die Worte für sowas. Ich bin fassungslos.

Was ist das nur für eine Mutter und was ist das für ein Bruder, der einfach nur die Hand aufhält.

Deren Gierigkeit führt dazu, dass die ganze Sache ans Licht kam (Stromanschluss).

Und die Naivität von deinem Partner wurde schamlos ausgenutzt.

Nun, es wird Zeit, dass sich dein Partner von Mutter und Bruder seelisch trennt, es dauert 2-5 Jahre und länger. Aber nicht vergessen: Pflichtteil steht einem zu, allerdings kann es sein, dass die Schenkung , bzw Grundbucheintrag dann beim Ableben der Mutter so lange zurückliegt, dass das nicht mehr ins Erbe einfliesst. Leider kenne ich mich damit nicht gut genug aus. Wenn jetzt meine Eltern mir eine hohe Summe schenken (Geldsumme) muss ich die in das Erbe einfließen lassen, es sei denn die Schenkung liegt so und soviele Jahre zurück.

Ich sage dir ganz offen, dass mein Bruder sich voll mit meinen Eltern verkracht hat und auch mit mir dadurch, dennoch denken meine Eltern zum Glück nicht dadran, mich Geldmäßig anders zu behandeln als meinen Bruder.

Was ich damit sagen will: als Eltern liebt man bedingungslos (auch mir geht es so mit meinen Kindern), da kann kommen was will.

Das scheint bei deinem Partner nicht der Fall zu sein. Da sollte sich der Partner wirklich überlegen, welchen seelischen Stellenwert er bei der Mutter hat.

Schlimm sowas.....

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Wenn die Grundeigentümerin, also die Mutter, jemand anderen als Eigentümer eintragen lässt, liegt eine Schenkung vor. Ansonsten ist sie völlig frei in ihrer Entscheidung, wem sie was schenkt.

Wenn eine Person einen Teil ihres Eigentums noch zu Lebzeiten an Familienmitglieder verschenkt, die das Vermögen im Erbfall ohnehin erhalten würden, sprechen Juristen von „vorweggenommener Erbfolge“. Mit Schenkungen bis zum Freibetrag (derzeit pro Kind 400.000 € und beim Ehegatten 500.000 €) lassen sich hohe Vermögenswerte gezielt steuerfrei übertragen, denn eine Person kann alle zehn Jahre den Freibetrag erneut nutzen.

Zum Zeitpunkt der Hausüberschreibung besteht für den benachteiligten Geschwisterteil kein klagbarer Anspruch auf Ausgleich. Das ändert sich aber mit dem Tod des Schenkers. Der Gesetzgeber hat zum Schutz des Pflichtteilsberechtigten angeordnet, dass bestimmte Schenkungen vor dem Tod des Erblassers bei der Pflichtteilsberechnung im Rahmen eines so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruchs (§ 2325 BGB) zu berücksichtigen sind. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Erblasser zu Lebzeiten kleinere oder größere Teile seines Vermögens verschenkt, dadurch den pflichtteilsrelevanten Nachlass reduziert und so den Pflichtteil entwertet.

Fazit: Zu Lebzeiten der Mutter könnt ihr gar nichts machen. Erst mit ihrem Tod, siehe obiger Text. Da solltet ihr dann einen Anwalt zu Rate ziehen.

Wer nicht drin steht bekommt nix. So einfach ist das. Alles was ihr reinsteckt, erben später andere.

Hallo,

der Eigentümer bestimmt!
Falls es nur der Mutter gehört und sie das Grundstück nur an den Bruder vererbt/verschenkt/verkauft, dann wird auch nur der Bruder eingetragen.

Grüße aus Leipzig

".Nun will die Mutter aber nur seinen Bruder oder seinen Neffen ins Grundbuch eintragen lassen und mein Partner geht leer aus."

Das darf sie grundsätzlich ja. Sie ist ja Eigentümerin