Wird des schwarz fahren im Zug und Bus teurer wenn man ohne Fahrkarte fährt?
3 Antworten
In den Bussen und Bahnen steht immer folgender Hinweis:
Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein zahlen den doppelten Fahrpreis, mindestens jedoch 60 Euro. Das ist keine Strafe, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Wenn man mehrmals erwischt wird, kann das Verkehrsunternehmen eine Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen ausstellen. Dann wird es noch teurer. Ausserdem kann es ein Hausverbot erteilen. Wenn es nur ein einziges mal passiert (z.B. bei Tarifunkenntnis), hat das keine Folgen. Dann wird man nach einer gewissen Zeit wieder aus der Schwarzfahrerkartei gelöscht.
Das gilt auch für Graufahrer. Das sind Reisende zwar die einen Fahrschein besitzen, aber ihn nicht entwertet haben. Oder sie kaufen einen Fahrschein für eine kurze Strecke und fahren damit weiter.
Diese Regelung gilt bundesweit.
Der Preis ist immer gleich: Der doppelte Fahrpreis (Aber Achtung: Hier gilt der Regelpreis, also bei der Bahn der Flexpreis und kein womöglich sogar noch buchbarer Sparpreis), mindestes aber 60 € - und als Goodie kann es noch eine Anzeige wegen Erschleichung von Leistungen (§ 265a StGB) geben.
Die 60€ Vertragsstrafe für ab 18 jährige bleibt. Unter 18 jährige brauchen die nicht zahlen.
Der Unterschied ist aber: hat man die falsche Karte, kann man sich in einem Strafverfahren ggf. herausreden. Denn das erschleichen einer Leistung ist nur bei Vorsatz strafbar. Ob das der Richter aber glaubt, merkt man erst vor Gericht.