Mündliches Versprechen beim Autokauf
Hallo, ich habe im Dezember 2012 ein gebrauchtes Auto einer großen Marke bei ihrer Gebrauchtwagen-Abteilung gekauft. Mir wurde mündlich vier neue Reifen versprochen. Der Verkäufer hat es immer wieder verschoben. Jetzt arbeitet der Mitarbeiter nicht mehr in dieser Firma und der Filialenleiter lehnt das Versprechen des vorherigen Verkäufers ab. Kann man da was juristisch unternehmen?
Vielen Dank im Voraus
7 Antworten
Ein Verkäufer in einem Autohaus einer großen Marke hat gar nicht die Befugnis ein solches Versprechen, ohne es im Kaufvertrag schriftlich fest zu halten, abzugeben. Diese Reifenzugabe schmäler nämlich den Gewinn des Autohauses und außerdem auch die Provision des Verkäufers. Wenn spätestens in der Fahrzeugrechnung kein Hinweis steht, dass ein Satz Reifen kostenlos nach geliefert wird, wirst du sie auch nicht mehr bekommen. Es wird schon ein Grund geben warum der Verkäufer dort nicht mehr beschäftigt ist. Selbst wenn du jetzt damit vor Gericht gehen würdest, würde Aussage gegen Aussage stehen und das zu Gunsten des Autohauses. Wenn der Filialleiter jedoch ein Interesse hat dich als Kunden zu behalten, dann solltet ihr eine Möglichkeit finden, dass beide Parteien wieder zufrieden sind. Vielleicht keine neuen Reifen sondern gute Gebrauchte oder Kostenteilung 50 / 50.
Hast Du einen Zeugen? Wenn ja sollte das gehen, mündliche Verträge sind in vielen Fällen bindend, wobei Du ohne Anwalt da nicht weit kommen wirst. Wenn nein, dann kannst Du das ganze Vergessen, das zeigt ja schon die Reaktion des Autohauses, ich denke ohne Zeuge wirst Du nichts erreichen.
Frage nicht verstanden? Hier geht es nicht um ein paar Tausend Euro. Hier geht es nur darum welche Chancen bestehen eine mündliche Vereinbarung vor Gericht durchzusetzen. Wenn deine kognitiven Fähigkeiten durch meine Antwort überfordert werden, dann hättes Du Deinen Kommentar auch woanders unterbringen können oder darauf verzichten. Mündliche Verträge oder Vereinbarungen sind sehr wohl, auch vor Gericht, durchsetzbar.
Sicher, aber in dem Fall wird das nix,meine Meinung...immer schön locker bleiben...zudem die Frau die Zeugin ist...
wenn das wirklich stimmt was du da sagst, dann läßt man sich dies auch in den Kaufvertrag reinschreiben.
Könnte ja jeder kommen und sagen man bekäme noch einen Satz Conti-Winterreifen auf seinen Benz oder Volvo für schlappe 500,- ohne Felgen...
Kann man da was juristisch unternehmen?
da würde dir ein Anwalt in einem Beratungsgespräch erklären, dass die Sache aussichtslos ist.
Heißt für dich: pech gehabt...
Beim nächsten Mal aber weißt du, was du zu tun hättest.
Sofern Du für diese Zusage keine Zeugen hast, hast Du wohl keine Chance.
Da der Filialleiter scheinbar nicht gewillt ist Dir entgegenzukommen bzw. Dir zu glauben, hast Du wohl eher schlechte Karten.
Wohl kaum wenn es nichtirgendwo (Kaufvertrag z.Bsp.) festgehalten wurde. Da könnte dann ja jeder kommen.
Selbst mit Zeugen wird das nichts. Sag mir welches Autohaus und ich geh mit ner Freundin hin und sag, dass der Verkäufer mir gesagt hat ich bekommen 20% auf ein bestimmtes Auto, hab ja nen Zeugen dabei. Damit kommt man wohl kaum vor Gericht durch