Mündlicher Kaufvertrag?
Guten Abend
Ich bin im Internet auf ein Inserat gestossen von einem Auto, welches mir sehr gefiel. Ich bin das Auto besichtigen gegangen und habe eine mündliche Zusage gemacht. Weil der Verkäufer viel länger brauchte um das Auto durch die MFK zu bringen und abholbereit zu machen habe ich mich genauer informiert im Internet. Es kam ans Licht, dass die Angaben von dem Inserat überhaupt nicht übereinstimmten mit den Daten des Fahrzeuges. ( anstatt 1.2l nur 0.9, anstatt 120 ps nur 90)
Jetzt will der Verkäufer mich durch die mündliche Zusage zahlen lassen für den Aufwand mit der MFK, Service etc.
Darf er das? Und was wird mir passieren?
Danke fürs Lesen
Gruss
7 Antworten
Ja darf er. Ihr habt einen Kaufvertrag, wenn auch nur mündlich, abgeschlossen und dieser zählt. Aber auch für ihn. Er muss dir im Gegenzug, wie im Inserat beschrieben, auch ein 1.2l 120 Ps Auto liefern.
Stell ihn vor die Wahl: Entweder zu zahlst alles (Auto, Aufwand MFK, Service ect.) und er liefert dir das Auto, wie im Inserat beschrieben oder kein Auto, dafür keinen müden Cent. Auf etwas anderes würde ich mich nicht einlassen. Wobei ich mir bei so einem windlichten Typ die 2 Variante bevorzügen würde.
Ist Blödsinn. Keine Übereinstimmung, kein Vertrag. Hat er sich eben geirrt. Aber wie gesagt gibt es dann auch keinen Kaufvertrag mehr.
muss es nicht.
er will was von dir, ER muss tätig werden, du reagierst entsprechend.
schriftverkehr angebot gut aufheben, ist Beweis
Es kam ans Licht, dass die Angaben von dem Inserat überhaupt nicht übereinstimmten mit den Daten des Fahrzeuges. ( anstatt 1.2l nur 0.9, anstatt 120 ps nur 90)
das kannst du beweisen? das nennt sich arglistische Täuschung und berechtigt zum Rücktritt.
Ich hoffe auf die Zusammenarbeit mit 'Tutti' der Plattform wo er das Auto inseriert hat.
Danke
Grundsätzlich gelten Verträge auch mündlich. Grundsätzlich gelten sie nicht, wenn sie auf falschen Angaben basieren. Und: Mündliche Absprachen lassen sich kaum beweisen.
Daher sehe ich das Ansinnen des Verkäufers als aussichtslos an.
Hallo, ja ein mündlicher Kaufvertrag ist genau so gültig wie ein schriftlicher.
Wenn aber die von Dir erwähnten Daten falsch inseriert waren, wäre das ein guter Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten..
Heb mal das Inserat auf als Beweis, dann kann er Dir nichts.
der Kaufvertrag gilt für das angebotene Auto, er muss also das Modell mit 120ps irgendwoher beschaffen. Du kannst den Spieß auch umdrehen und ihm mit Anwalt drohen: wo ist mein 120ps Auto!!?
Ich bin grundsätzlich nicht auf Streitt aus aber im Notfall wird der Anealt sicher auch diese Option verwenden.
Danke
Mit einigen Menschen lässt sich leider nicht kommunizieren. Muss leider über die Anwälte laufen... aber danke dir